Die Staatsangestellten dürfen keine Rückzahlung ihres Solidaritätsbeitrags aus dem Jahresgewinn der Staatsrechnung 2015 erwarten. Der Grosse Rat hat nämlich den Antrag von Olivier Suter (Grüne, Estavayer-le-Gibloux) mit 62 gegen 36 Stimmen verworfen, eine von ihm eingereichte Motion dringlich zu behandeln. Darin hatte Suter eine Ergänzung zum Artikel über den Solidaritätsbeitrag 2014-2014 im Gesetz über das Staatspersonal gefordert, wonach dieses Sparopfer des Personals zurückerstattet wird, wenn der Gewinn der Staatsrechnung höher ausfällt (FN von gestern). Der Grosse Rat beriet gestern nur über die dringliche Behandlung der Motion. Da er diese aber ablehnte, ist nicht davon auszugehen, dass das Parlament noch in diesem Jahr über die Ergänzung des Gesetzesartikels abstimmen kann. Und nächstes Jahr ist der entsprechende Artikel bereits ausser Kraft. uh
- Ried bei Kerzers
- 24.04.2024
- Paid Post
- 24.04.2024
Die neue Verarbeitungshalle der Betriebsgemeinschaft Seeland Bio bietet nicht nur den Gemüseproduzenten alles, was sie sich wünschen können. Eine grosse Besuchergalerie und ein Hofladen …