Amtiert eine Lehrperson der Sekundarstufe 2 (Mittelschulen) als Experte bei Schlussprüfungen, gehört dies inskünftig ins Pflichtenheft der Anstellung. Dies hat der Staatsrat als Änderung im «Beschluss über die Entschädigungen der Kommissionen für die Schlussprüfungen der Sekundarstufe 2» verordnet. Die Änderung ist Teil der Massnahmen zur Eindämmung des Stellenanstiegs im Bildungswesen. Der Anspruch auf eine Entschädigung erlischt, wenn die eigene Klasse oder Schule betroffen ist. Wer Experte an einer anderen Schule ist, wird weiterhin entschädigt. uh
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