Der Staatsrat hat die Streiks des Wäschereipersonals der Psychiatrie in Marsens und des Krippenpersonals des Freiburger Spitals HFR als illegal bezeichnet–und hatte damit vermutlich recht. Peter Hänni, Rechtsprofessor an der Uni Freiburg, zeigt auf, dass das Freiburger Gesetz über das Staatspersonal den Streik ausdrücklich verbietet. Allerdings steht das in einem leichten Widerspruch mit der Kantonsverfassung. Da die Mitarbeiter jedoch in beiden Fällen mit ihren Arbeitgebern verhandelten, haben sie mit den Streiks ihre Dienstpflicht verletzt. mir
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