Der Seeuferweg entlang des Murtensees zwischen Sugiez und Guévaux ist nach 30 Jahren Planung einen Schritt weiter: Mit zwei zu drei Stimmen haben die Bundesrichter in Lausanne gestern entschieden, die Beschwerde einer Grundeigentümerin abzuweisen. Damit erhält sie von Haut-Vully keine Entschädigung für den Bau eines Uferwegs auf ihrem Grundstück am Murtensee. Die Begründung: Beim Kauf des Hauses war auf der Parzelle bereits ein Durchgangsrecht eingetragen.
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