Er datierte den Poststempel auf der Empfangsscheinkopie eines Einzahlungsscheins von Hand um ein Jahr vor: Auf diese Weise versuchte ein 57-jähriger Mann aus dem Sensebezirk, die Verzugsforderungen der kantonalen Steuerverwaltung zu umgehen. Der Mann ist deswegen gestern vom Freiburger Kantonsgericht in zweiter Instanz wegen Urkundenfälschung verurteilt worden.
Das Kantonsgericht hob damit ein erstes Urteil des Polizeigerichts des Sensebezirks vom vergangenen April auf. Dieses hatte das Verfahren wegen versuchten Betruges und der Urkundenfälschung damals behandelt und schliesslich eingestellt. mz
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