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Alkohol am Steuer: Mehrere Autolenker verurteilt

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Die Freiburger Staatsanwaltschaft hat in den letzten Wochen mehrere Automobilisten verurteilt, die sich alkoholisiert ans Steuer gesetzt hatten. Auffallend ist, dass viele von ihnen über zwei Promille intus hatten.

Letztes Jahr ist im Kanton Freiburg über 1318 Personen wegen Alkohol am Steuer eine Administrationsmassnahme verhängt worden, viel mehr als in den Vorjahren. Nicht nur diese Zahl ist gestiegen, sondern auch die Zahl der Fälle, in denen der Alkoholgehalt im Blut über 0,8 Promille lag: nämlich in 1014 Fällen. Um zwei Promille Alkohol im Blut zu haben, muss eine 44 Jahre alte Frau mit einem Gewicht von etwa 70 Kilogramm 2,6 Liter Bier oder 1,1 Liter Wein trinken. Mit zwei Promille, so beschreibt es der TCS Schweiz, steigen die Reaktionszeiten und man ist eher bereit, Risiken einzugehen.

Quelle: TCS Schweiz

Gegen einen Stein

Jüngst hat die Freiburger Staatsanwaltschaft per Strafbefehl mehrere alkoholisierte Autolenker verurteilt. So erhielt ein 37 Jahre alter Sensler eine Busse von 1000 Franken und Verfahrenskosten von 894 Franken aufgebrummt. Er wurde zudem zu einer bedingten Geldstrafe von 110 Tagessätze zu 90 Franken verurteilt, mit einer Probezeit von drei Jahren. Der Mann war an einem Nachmittag im August aufgefallen, als er beim Kreisel vor dem Kantonsspital Freiburg mit 2,04 Promille im Blut die Herrschaft über sein Auto verloren hatte. Dieses ist auf das Trottoir gefahren und gegen einen grossen Stein geknallt, der vom Aufprall weggestossen wurde.

Auf eine Mauer

Teuer wird es auch für eine 54-jährige Frau aus dem Kanton Waadt, die im Mai 2023 sturzbetrunken mit ihrem Auto in Murten unterwegs war. Sie fuhr aufs Trottoir und immer weiter, bis das Fahrzeug vor einem Mäuerchen gegenüber dem Eingang des Coop-Ladens zum Stillstand kam. Ihr Blutalkoholwert lag bei 2,08 Gramm pro Kilo. Die Frau war wegen ähnlicher Delikte schon mehrfach aufgefallen und verurteilt worden. Wegen der ungünstigen Prognose verurteilte die Staatsanwaltschaft sie nun dieses Mal zu einer unbedingten Geldstrafe von 110 Tagessätzen zu je 50 Franken sowie einer Busse. Zusammen mit den Gerichtskosten beläuft sich ihre Rechnung auf 6770 Franken.

Zu spät reagiert

Ein anderes Urteil betrifft einen 39 Jahre alten Autofahrer, der im März angetrunken (0,84 Promille) von Granges-Paccot nach Freiburg unterwegs war. Er konnte zu spät reagieren, als das vor ihm fahrende Auto verlangsamt hatte, sodass es zum Auffahrunfall kam. Bei der Ankunft der Polizei hat der Mann seine Passagierin als Lenkerin ausgegeben, bevor er es sich dann anders überlegte. Weil der Fahrer des Unfallautos verletzt wurde, hat er gegen ihn eine Klage wegen Körperverletzung eingereicht. Diese drei Anklagepunkte – Trunkenheit am Steuer, falsche Angaben und die Körperverletzung – führten zu einer Verurteilung. Das Urteil der Freiburger Staatsanwaltschaft lautete auf einer unbedingten Geldstrafe von 110 Tagessätzen zu 100 Franken. Zusammen mit den Gerichtsauslagen erhielt er eine Rechnung über 11’810 Franken.

Eine unbedingte Strafe gab es auch für einen Wiederholungstäter aus dem Glanebezirk. Der 38-Jährige war im Juli 2023 nachts in Romont mit 1,18 Promille angehalten worden. Da dies das dritte Mal war, erhielt er eine unbedingte Geldstrafe von 110 Tagessätzen zu 50 Franken. Zusammen mit den Auslagen gab es von der Staatsanwaltschaft eine Rechnung über 6065 Franken.

Ohne Führerausweis

Auch bei einem 30-jährigen im Sensebezirk wohnhaften Mann kamen mehrere Faktoren zusammen, die ihm schliesslich eine bedingte Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu 90 Franken und eine Busse von 2300 Franken einbrachten. Zum einen war der Mann mit seinem Auto im Juni in Oberschrot erwischt worden, als er mit 2,14 Promille mit seinem Auto unterwegs war. Zum anderen kaufte und konsumierte er Marihuana. Zudem fuhr er mit einem Auto, dessen vordere Seitenscheiben vorschriftswidrig getönt waren, und ohne im Besitze eines gültigen Führerausweises zu sein. Dieser war ihm ein paar Tage vorher entzogen worden.

Geldstrafe und Busse

Bei einem weiteren Fall war nicht Alkohol im Spiel, sondern Drogen. Ein 27-Jähriger wurde im April bei einer Verkehrskontrolle erwischt. Er wurde nicht nur wegen des hohen THC-Gehalts in seinem Blut verurteilt, sondern auch, weil er der Polizei einen abgelaufenen Führerausweis auf Probe präsentierte. Und weil er zugab, 120 Gramm Marihuana für 1200 Franken gekauft und konsumiert zu haben. Er war zudem kein Unbekannter: Die Staatsanwaltschaft hatte ihn bereits 2020 und 2021 wegen Fahrens unter Drogeneinfluss und Drogendelikten verurteilt. Er erhielt schliesslich eine unbedingte Geldstrafe von 45 Tagessätzen zu 30 Franken sowie eine Busse von 400 Franken.

Das sind die strafrechtlichen Folgen bei Alkohol am Steuer in der Schweiz.
Quelle www.ch.ch

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