Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Anwälte liefern sich Schlacht um Schadenersatz ihrer Mandanten 

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Der Vermögensverwalter der Pensionskasse ACSMS stand erneut vor Gericht. Es ging um die geforderte achtjährige Freiheitsstrafe und vor allem um den Schadenersatz der Investoren. 

Im Fall des angeklagten Vermögensverwalters der bankrott gegangenen Pensionskasse der medizinisch-sozialen Dienste des Saanebezirks (ACSMS) vor dem Strafappellationshof des Kantonsgerichts stach vor allem eines heraus: die wirtschaftlichen Forderungen der verschiedenen Parteien. Der Vermögensverwalter hatte ACSMS, Private und ein Unternehmen mit hochriskanten Investitionen um insgesamt 70 Millionen Franken gebracht (die FN berichteten). Nach einer Berufung stand der Mann am Donnerstag erneut wegen gewerbsmässigen Betrugs, Veruntreuung, ungetreuer Geschäftsbesorgung und Urkundenfälschung vor Gericht in Granges-Paccot.  

Die Anwälte von drei privaten Klägern und die Anwälte der Hope Funds Ltd lieferten sich eine regelrechte Schlacht um den Schadenersatz ihrer Mandanten. Denn: Verschiedene Konten, Wohnhäuser und Fahrzeuge wurden beschlagnahmt und noch nicht zwischen den Parteien aufgeteilt. Die Anwälte versuchten, jeweils das Maximum für ihre Mandanten herauszuholen.

Reduktion der Strafe 

Die strafrechtlichen Forderungen der stellvertretenden Generalstaatsanwältin Alessia Chocomeli-Lisibach beliefen sich auf eine Freiheitsstrafe von acht Jahren unter der Berücksichtigung der bereits abgesessenen 614 Tage. Der Ansatz sei tiefer, wenn der Angeklagte ein gutes Benehmen an den Tag lege, und das sei hier gegeben. 

Der Pflichtverteidiger des Angeklagten, Jacques Michod, forderte allerdings eine verminderte Haftstrafe von fünf Jahren. Denn sein Mandant habe sich geändert und ein neues Leben aufgebaut. Das zeigte sich auch in der Befragung der Gerichtspräsidentin Dina Betti. Der Angeklagte wohnt derzeit in Vevey und ist dort Lehrer an einer Orientierungsschule. Ausserdem engagiere er sich für verschiedene ehrenamtliche Organisationen. «Ich habe fast sechs Jahre im Gefängnis verbracht, und das war eine sehr schwierige Zeit für mich», sagte er aus und fügte hinzu: 

Es hat mir Zeit gegeben, darüber nachzudenken, was ich falsch gemacht habe. 

Was er nach dem Gefängnis machen will, weiss er noch nicht: «Ich bin jetzt eigentlich in einer beruflichen Domäne, die mir gefällt.» Die Gerichtspräsidentin hakte daraufhin bei ihm nach: «Sie wissen aber, dass Sie eine Freiheitsstrafe absitzen müssen?» Darauf antwortete ihr der ehemalige Vermögensverwalter: 

Ja, ich hoffe aber, dass ich das nicht muss. 

Genügend Beweise 

Auch in seinem Plädoyer pochte der Verteidiger Jacques Michod noch einmal darauf, dass sein Mandant sich inzwischen geändert habe. Er sagte: «Die Zeit, die mein Mandant bereits im Gefängnis abgesessen hat, ist wahrscheinlich das Beste, was ihm passieren konnte.» Die Vorfälle seien inzwischen zehn Jahre her. «Wenn die Strafe weniger als fünf Jahre ausfällt, könnte dies ihm erlauben, sein Leben weiter aufzubauen», so Michod. Für den Pflichtverteidiger gebe es weiter auch keine Anzeichen für einen gewerbsmässigen Betrug oder eine Veruntreuung, die dem Angeklagten zur Last gelegt werden könnten. «Es gibt keinen Schaden für gewisse Investoren, da mein Mandant ihnen das Geld zurückgezahlt hat.»

Dies wies die Staatsanwältin Chocomeli-Lisibach in ihrem Plädoyer zurück. Laut ihr gibt es für den gewerbsmässigen Betrug genügend Beweise. Für die Staatsanwältin ist klar, dass der Angeklagte auch für die Veruntreuung belangt werden kann:

Alle Investoren hatten Kontakt zu dem Mann und haben ihm vertraut.

Diese Investoren hätten rund vier Millionen Franken Verlust gemacht. «Seine Schuld wiegt ohne Diskussion sehr schwer», so Chocomeli-Lisibach. 

Vorinstanz hat falsch geurteilt

Die Plädoyers der Anwälte von Hope Funds Ltd und der privaten Kläger waren auf ihre finanziellen Forderungen ausgerichtet. Der Anwalt Baptiste Favez der Hope Funds Ltd ging vor allem auf einen Punkt näher ein, nämlich dass die Hope Funds Ltd im vorangegangenen Urteil nicht als Opfer mitgezählt wurde. Zudem kritisierte er, dass das Freiburger Wirtschaftsstrafgericht falsch geurteilt habe. Denn beim Konfiszieren eines Gegenstands – wie einem Gebäude – könne keine Ersatzforderung an die Geschädigten gezahlt werden. Denn das Geld wurde vermischt, und seine Spur könne nicht zurückverfolgt werden. Weiterhin echauffierte er sich, dass der Angeklagte nur 200‘000 Franken zurückzahlen müsse. «Im Vergleich zu den acht Millionen Franken verursachten Kosten ist das zu niedrig.» 

Das Urteil wird im Verlaufe der nächsten Monate bekannt gegeben. 

Kommentar (0)

Schreiben Sie einen Kommentar. Stornieren.

Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht. Die Pflichtfelder sind mit * markiert.

Meistgelesen

Mehr zum Thema