Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Pensionskasse ACSMS: Vermögensverwalter legt Berufung ein

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Das Freiburger Kantonsgericht verurteilte 2021 den Vermögensverwalter der Pensionskasse ACSMS, der 70 Millionen Franken veruntreut hatte, zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren. Am Donnerstag kommt der Fall erneut vor Gericht. 

Eine Freiheitsstrafe von neun Jahren: Diese Strafe erhielt im Oktober 2021 ein professioneller Vermögensverwalter, der in betrügerischer Absicht 70 Millionen Franken veruntreut hatte (die FN berichteten). Allein 57 Millionen Franken gehörten der pleite gegangenen Pensionskasse der medizinisch-sozialen Dienste des Saanebezirks (ACSMS). Der verurteilte Vermögensverwalter hat gegen das noch nicht rechtskräftige Urteil des Wirtschaftsstrafgerichts des Kantons Freiburg Berufung eingelegt. Am Donnerstag kommt der Fall damit vor den Strafappellationshof des Kantonsgerichts. 

Zur Erinnerung: Im September 2014 war bekannt geworden, dass ein Vermögensverwalter ein Loch von rund 57 Millionen Franken in die Pensionskasse ACSMS gerissen hatte. Die Berner Stiftungsaufsicht setzte diese daraufhin in Liquidation. Es folgten Strafverfahren wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung gegen vier Mitglieder der Anlagekommission. Es wurde ebenfalls ein Strafverfahren gegen den Revisor und die Vorsorgeexpertin wegen Verstössen gegen das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) eingeleitet. Die erfolgten Schuldsprüche wurden im März 2020 vom Bundesgericht allesamt aufgehoben.

Schwerwiegendes Verschulden

Der Vermögensverwalter wurde im Oktober 2021 wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung zu einer neunjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Zwischen 2008 und 2013 hatte er 70 Millionen Franken in den Sand gesetzt. Das Geld gehörte der Freiburger Pensionskasse ACSMS, Privaten und einem Unternehmen unter panamaischem Recht. Die ihm anvertrauten Mittel nutzte der Mann, um Dritte zu entschädigen, eine seiner Firmen zu finanzieren, seinen ausschweifenden Lebensstil zu finanzieren und in riskante Immobilienprojekte zu investieren.

An der Verhandlung vom August 2021 zeigte der Mann sich reuig: «Mir fehlte es völlig an Vernunft und Verantwortung gegenüber den Menschen, die mir ihr Geld anvertraut hatten. Ich habe sie belogen, ich habe sie verraten.» Obwohl der Mann geständig sei, sagte Gerichtspräsident Benoît Chassot im Oktober 2021: «Das Verschulden des Verurteilten ist gross. Er hat während zehn Jahren vorsätzlich und skrupellos gehandelt. Er hat das Vertrauen zahlreicher Investoren verraten.» 

Zivilrechtlich schuldig

Strafrechtlich trifft die Organe der ACSMS kein Verschulden. Zivilrechtlich gesehen sieht die Lage anders aus. Der Sozialversicherungsgerichtshof des Freiburger Kantonsgerichts verurteilte den Revisor, die Vorsorgeexpertin und die ehemaligen Mitglieder des Stiftungsrats im September 2022 zu einem solidarischen Schadenersatz von rund 20 Millionen Franken (die FN berichteten). Im Stiftungsrat der ACSMS sassen unter anderem Vertreterinnen und Vertreter des Personals sowie Vertreter von Gemeinden, wie die ehemalige Gemeindepräsidentin von Villars-sur-Glâne, Erika Schnyder. Gemäss dem Urteil des Kantonsgerichts haben die 14 Personen die Zahlungsunfähigkeit der Vorsorgeeinrichtung mitverschuldet. Das Argument: Die angeschuldigten Personen hätten den Vermögensverwalter besser überwachen sollen. 

Kommentar (0)

Schreiben Sie einen Kommentar. Stornieren.

Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht. Die Pflichtfelder sind mit * markiert.

Meistgelesen

Mehr zum Thema