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Asylreform betrifft auch Eigentümer und Mieter

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Meinungsbeitrag zur Abstimmung vom 5. Juni über die Asylreform

 Für die reibungslose und zeitsparende Abwicklung der Unterbringungsproblematik will der Bund ein Planungsgenehmigungsverfahren für Asylunterkünfte einführen. Angesichts der momentanen Flüchtlingssituation in Europa auch nicht ganz unverständlich, zumal niemand etwas gegen ein schnelleres Asylverfahren einzuwenden hat. Auch sind Plangenehmigungsverfahren nichts Neues. Es bestehen bereits heute solche Verfahren für Projekte nationaler Bedeutung wie Bahnlinien, Autobahnen. Das genügt vollumfänglich.

Es macht auf mich aber den Anschein, als würden unsere lieben Politiker in Bern unter dem internationalen Druck lauter Schnellschüsse abgeben; Mogelpackungen schnüren, die in ihrer Konsequenz nicht zu Ende gedacht wurden. Durch eine Plangenehmigung werden die herkömmlichen Verfahren und Zuständigkeiten–auch bei Planauflagen für Umbauten von Liegenschaften–kaltgestellt und alle Macht in die Hände einer Behörde, des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements, gegeben.

Der Kanton und die betroffene Gemeinde haben nichts mehr zu sagen. So auch bei der Guglera, die der Bund im März 2015 für 19 Millionen kaufte, um dort eine Unterkunft für abgewiesene Migranten einzurichten. Bis es so weit ist, sind noch Umbauten für zirka fünf Millionen Franken geplant.

 Mit dem revidierten Asylgesetz bräuchte der Bund für die Realisierung dieses Umbaus keine Baubewilligung mehr. Wurde wohl deshalb noch kein Baugesuch eingereicht? Nach dem 5. Juni und einem Ja zur Asylreform kann der Bund schalten und walten, wie er will. Hingegen muss der normale Bürger weiterhin eine Baubewilligung verlangen, sei es auch nur für ein Gartenhäuschen. Es wäre doch eigentlich Aufgabe des Staates, den Bürger zu schützen, und nicht, ihn zu entmündigen. Ich stimme Nein zur vorgesehenen Asylreform, um auch den Politikern in Bern die Möglichkeit zu geben, die Probleme vor Ort zu lösen und sie nicht in unsere Schweiz zu verpflanzen.

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