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Auf- statt abgeflogen: Mit gefälschten Covid-Zertifikaten gestoppt

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Ein Ehepaar hat sich während der Pandemie gefälschte negative Covid-Zertifikate ausstellen lassen, um damit nach Portugal reisen zu können. Nun müssen die beiden für diesen Täuschungsversuch büssen.

Es scheint schon eine Ewigkeit her zu sein, aber noch vor zwei Jahren musste für verschiedenste Sachen ein Covid-Zertifikat vorgelegt werden. In diese Kategorie fielen auch Flugreisen ins Ausland. Um eine solche ohne valides Covid-Zertifikat tätigen zu können, liess sich ein Ehepaar zu einer illegalen Machenschaft hinreissen.

Über Kontaktpersonen liessen sie sich ein gefälschtes negatives Covid-Zertifikat ausstellen, mit dem sie per Flugzeug nach Portugal reisen wollten. Allerdings flog der Schwindel auf, als sie die Fälschungen dem Personal am Flughafen in Genf vorlegten.

Widersprüchliche Aussagen

Bei der polizeilichen Vernehmung bestritt der Ehemann, dass er für seine Reise eine negative Covid-Bescheinigung vorlegen musste. Ein solches Dokument war jedoch zum damaligen Zeitpunkt Voraussetzung für internationale Reisen nach Portugal. Ausserdem konnte die Ehefrau die Aussage ihres Mannes nicht bestätigen, wonach die Bescheinigungen nicht verlangt worden seien.

Die Staatsanwaltschaft hat die Beschuldigten nun wegen der Urkundenfälschung und der Beihilfe zur Urkundenfälschung per Strafbefehl jeweils zu einer bedingten Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 130 Franken verurteilt. Die Probezeit wurde auf zwei Jahre festgelegt. Hinzu kommt für beide eine Geldbusse von je 2000 Franken. Die Tagessätze können auch in Form von gemeinnütziger Arbeit abgeleistet werden.

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