Der Kerzerser Bürger David Bolliger hat gegen die Gemeinde Kerzers eine Beschwerde beim Kantonsgericht eingereicht. Wie er in einer Mitteilung schreibt, richtet sich die Beschwerde gegen die Abstimmungserläuterungen im Rahmen der Urnenabstimmung über die Einführung eines Generalrats. Bolliger kritisiert, dass die Erläuterungen einseitig nur die Vorteile eines Generalrats zeigten, ohne dass auch Nachteile aufgeführt seien. Damit werde subjektiv auf die Meinung der Stimmbürger eingewirkt. Bolliger fordert eine Verschiebung der Abstimmung. Beim Kantonsgericht war gestern niemand erreichbar, der den Eingang der Beschwerde hätte bestätigen können. Die Gemeinde Kerzers hat laut Gemeindeschreiber Erich Hirt noch keine Kenntnis von der Beschwerde. Allerdings äusserte Hirt die Vermutung, dass eigentlich das Oberamt für den Fall zuständig sei. tk
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