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Barrierefreier ÖV: Freiburg kommt voran, aber langsam

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Die Frist für die Schaffung von barrierefreien Bahnhöfen und Bushaltestellen ist abgelaufen. Dennoch bleibt für die SBB, die TPF, den Kanton und die Stadt Freiburg einiges zu tun. Denn zahlreiche Haltestellen erfüllen weiterhin nicht die Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes.

«Ein grosses Ärgernis für Menschen mit Behinderungen»: Inclusion Handicap, der Dachverband der Schweizer Behindertenorganisationen, ist unzufrieden, weil das ÖV-Netz noch immer nicht barrierefrei ist. Bis Ende 2023 hatten Betreiber von Bus-, Tram- oder Bahnnetzen sowie Kantone und Gemeinden Zeit, die Hindernisse im öffentlichen Verkehr aus dem Weg zu räumen.

Diese Frist hatte vor 20 Jahren das Behindertengleichstellungsgesetz vorgegeben. Menschen mit Behinderungen sollten jetzt also autonom und spontan unterwegs sein können. «Bei 499 Projekten beziehungsweise rund 28 Prozent der Bahnhöfe wird die Anpassungsfrist überschritten. Bei über 90 Bahnhöfen ist eine Inbetriebnahme sogar erst nach 2030 geplant», so die Feststellung von Inclusion Handicap.

Auch im Kanton Freiburg hat die Anpassung der Bahnhöfe und Bushaltestellen Verspätung. Die Liste der noch ausstehenden Bahnhöfe ist im vergangenen Jahr nicht kürzer geworden. Die TPF und die SBB planen jedoch, bis in sieben Jahren endlich mit allen Umbauten fertig zu sein.

Im Bahnhof von Freiburg laufen derzeit die Arbeiten, die 2025 beendet sein sollen. Auf der Achse Freiburg-Bern sind die Bahnhaltestellen Schmitten, Wünnewil und Düdingen noch nicht vollständig an die Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes angepasst. Einige Perrons sind dort niedriger als die Zugtüren, weshalb Personen im Rollstuhl nicht in die Züge gelangen können.

Das Behindertengleichstellungsgesetz schreibt einen niveaugleichen Zugang zu den Zügen vor.
Bild: Marc Reidy

Gemäss einer Übersicht des Bundesamts für Verkehr will das Bahnunternehmen die notwendigen Arbeiten in Schmitten bis Ende 2025 durchführen, in Wünnewil bis Ende 2027 und in Düdingen bis Ende 2031. Die SBB bestätigt auf Anfrage diese Informationen. Im Seebezirk steht die Anpassung der Perrons in Kerzers und in Muntelier-Löwenberg noch aus. Hier planen die SBB ab Ende 2027 in Muntelier-Löwenberg und ab Ende 2030 in Kerzers die Vorgaben des Gesetzes zu erfüllen.

TPF: Handlungsbedarf im Greyerzbezirk

Die TPF haben in den vergangenen Jahren vor allem die Bahnhöfe zwischen Freiburg und Murten umgebaut. Nun fehlen noch rund ein halbes Dutzend Haltestellen im Greyerzbezirk. Bis 2030 wollen die Freiburgischen Verkehrsbetriebe auch hier die Umbauten abschliessen. «Im Allgemeinen sind 20 von 27 TPF-Bahnhöfen, also 75 Prozent, für Personen mit eingeschränkter Mobilität zugänglich», schreibt Kommunikationschef Jérôme Gachet auf Anfrage. 95 Prozent der Kundschaft würden diese Bahnhöfe nutzen, weshalb die TPF diese auch priorisiert hätten. «Mit diesen Zahlen liegen die TPF über dem nationalen Durchschnitt von 60 Prozent der Bahnhöfe für 80 Prozent der Kunden.»

Bei allen nicht-angepassten Bahnhöfen müssen die Bahnbetriebe Ersatzlösungen anbieten. Personal kann an einigen Bahnhöfen Rollstuhllifte bedienen oder faltbare Rampen verwenden. Zusätzlich gibt es seit dem 1. Januar einen Shuttle-Fahrdienst. Dieser transportiert Reisende im Rollstuhl oder mit einer Gehbehinderung von einem nicht-barrierefreien Bahnhof zum nächstgelegenen angepassten Bahnhof oder Bushaltestelle. Gemäss den SBB ist es für eine erste Bilanz des Shuttledienstes momentan zu früh.

An nicht-umgebauten, grösseren Bahnhöfen bedient das Personal Lifte, damit Personen im Rollstuhl in die Züge hinein- und hinausgelangen können.
Archivbild: Keystone

Inclusion Handicap fordert Sanktionen

Dass die Anmeldungen für den Fahrdienst mindestens zwei Stunden im Voraus getätigt werden müssen und somit Spontanität verhindern, sorgt für Unmut bei den betroffenen Reisenden. Inclusion Handicap fordert eine neue Frist für die Umsetzung des Gesetzes: Bis spätestens Ende 2030 soll der ÖV von Menschen mit Behinderungen autonom genutzt werden können. Eine Etappierung mit verbindlichen Zwischenzielen, eine regelmässige Kontrolle der Zielerreichung und damit verbundene Sanktionen sowie eine zweckgebundene Finanzierung sind weitere Punkte, welche der Dachverband im Rahmen der Revision des Behindertengleichstellungsgesetzes einbringen möchte.

Bushaltestellen

Kanton übernimmt die Kosten für den Umbau der Bushaltestellen

Um den Höhenunterschied bei Bushaltestellen zu überwinden, klappen Busfahrerinnen und Busfahrer Rampen aus, über die Personen im Rollstuhl in das Fahrzeug gelangen. Autonom ist das nicht. Dieser Zustand wird noch längere Zeit andauern. Denn beim Umbau der Bushaltestellen für einen barrierefreien Zugang hat Freiburg einen Aufholbedarf.

Von den rund 1450 Bushaltestellen entlang von Kantonsstrassen erfüllten vor einem Jahr 66 Stück die Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes (die FN berichteten). Seitdem sind zwei Stück hinzugekommen. Bis Ende Jahr plant der Kanton, dass total 85 seiner Haltestellen die Vorgaben des Gesetzes erfüllen werden. Im vergangenen Jahr habe die Behandlung von Beschwerden viel Zeit in Anspruch genommen und die Arbeiten verzögert, teilt das kantonale Tiefbauamt mit.

Stadt Freiburg will zweites Paket bald auflegen

Auch die Gemeinden stehen in der Pflicht. Die Stadt Freiburg zählt rund 120 Bushaltestellen auf ihrem Gebiet. Zu den 19 gesetzeskonformen Haltestellen von Anfang 2023 seien seither vier Stück hinzugekommen, gibt der Kommunikationsdienst der Stadt an. Diese Zahlen sollen aber schon bald stärker steigen. «Die Stadt erwartet in Kürze von der Direktion für Raumentwicklung, Infrastruktur, Mobilität und Umwelt die Baugenehmigungen für 38 Haltestellen, die im August 2022 öffentlich aufgelegt worden waren.» Die Auflage des zweiten und letzten Pakets mit 40 Haltestellen sei für Anfang dieses Jahres vorgesehen. Mehr Geduld braucht es am Bahnhofplatz und im Burgquartier. Die dort gelegenen Bushaltestellen werden erst im Rahmen der Aufwertungsprojekte an die gesetzlichen Vorgaben angepasst. Frühestens 2025 dürften diese Arbeiten beginnen. Verzögerungen wegen Einsprachen gegen die Aufwertungsprojekte seien nicht ausgeschlossen.

Knapp über 20 Haltestellen hat die Stadt Freiburg bereits an die Gesetzesvorgaben angepasst.
Archivbild: Alain Wicht

Die Kosten für den Umbau der Haltestellen müssen übrigens nicht mehr die Gemeinden tragen. «Mit dem neuen kantonalen Mobilitätsgesetz, das seit Anfang 2023 in Kraft ist, übernimmt der Kanton die Kosten, wenn Gemeinden Bushaltestellen auf ihrem Gebiet umbauen», so das Tiefbauamt. (jmw)

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