Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Bedingte Strafe wegen Veruntreuung

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

 Das Polizeigericht Sense in Tafers hat gestern Dienstag einen ehemaligen Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung von Düdingen wegen Veruntreuung verurteilt. Das Urteil lautet auf eine bedingte Geldstrafe von 37 800 Franken mit einer Probezeit von zwei Jahren und eine Busse von 6000 Franken. Der 61 Jahre alte Mann hatte zugegeben, zwischen 1997 und 2014 insgesamt 77 200 Franken zu seinen Gunsten oder zugunsten Dritter veruntreut zu haben. Die Unregelmässigkeiten waren im letzten Herbst bekannt geworden. im

Bericht Seite 4

 

Meistgelesen

Mehr zum Thema