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Bevor er Konkurs geht, hebt er rasch alles Geld bar ab

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Ein Geschäftsmann hat einen Covid-Kredit beantragt, obwohl er wusste, dass seine Firma Konkurs gehen würde. Und hat alles Geld abgezügelt.

Die Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) des Bundesamts für Polizei benachrichtigte im Juni 2020 die Freiburger Staatsanwaltschaft: Ein 76-jähriger Geschäftsmann hatte am 20. April von der Freiburger Kantonalbank einen Covid-Kredit von 50’000 Franken erhalten, nur zwei Tage, bevor er Konkurs machte. Der Mann hob quasi den ganzen Kredit von seinem Konto bar ab.

Die Staatsanwaltschaft stellt nun in ihrem Strafbefehl fest, dass der Mann für das Jahr 2017 seine Buchhaltung nur teilweise geführt hat. Und indem er – wissend, dass sein Unternehmen in Konkurs gehen würde – sich selber 13’800 Franken Lohn für die Monate Januar bis April 2020 ausbezahlt habe, habe er sich selber gegenüber anderen Gläubigern bevorteilt.

Der Mann wird deshalb zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen verurteilt; die Bewährungsfrist läuft über zwei Jahre. Dazu kommen eine Busse von 400 Franken und Verfahrenskosten von 250 Franken.

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