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Bezirksrichterin spricht Jäger schuldig

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Der 44-jährige Jäger hielt seinen Kopf gesenkt während der Urteilsverkündung von gestern am Bezirksgericht Broye in Estavayer-le-Lac: Die Richterin Marlène Collaud sprach den Waidmann wegen der Gefährdung des Lebens Dritter, der fahrlässigen schweren Körperverletzung und wegen Verstosses gegen das Freiburger Jagdgesetz zu einer bedingten zwölfmonatigen Freiheitsstrafe für schuldig.

Damit folgte die Richterin dem Staatsanwalt, der dem Jäger 2013 per Strafbefehl dieselben Vergehen vorwarf, ihn aber lediglich zu sechs Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilte. Der Jäger muss zudem sein Jagdpatent für fünf Jahre abgeben und mit einer Zivilklage rechnen. Vor dem Bezirksgericht war der Fall, weil der Waidmann Beschwerde gegen den Strafbefehl eingereicht hatte.

Schwarze Plastiksäcke

Der Tatbestand: Am 6. Oktober 2012 gegen 14 Uhr kündeten drei Signaltöne das Ende der Treibjagd an. Als ein Jäger ein Geräusch aus einem Maisfeld hörte, lud er seine Waffe noch einmal und zielte auf eine «schwarze Masse». Der damals 41-Jährige schoss und merkte erst danach, dass es sich bei der «schwarzen Masse» nicht um ein Wildschwein handelte: Er hatte auf einen Mann geschossen, der in schwarzen Plastiksäcken Hanf aus dem Maisfeld abtransportierte. Der Jäger hatte zudem fälschlicherweise eine Schrotladung abgeschossen. Der Angeschossene erlitt schwere Verletzungen und schwebte in Lebensgefahr. Der 63-Jährige musste bis anhin 16 Mal operiert werden und ist noch immer sowohl physisch als auch psychisch angeschlagen.

«Verschulden ist gross»

Laut der Richterin liegt die Verantwortung für die Tragödie voll und ganz beim Jäger. Dabei spiele es keine Rolle, wo sich dieser Mensch befand und was er genau tat. Der Jäger habe fahrlässig Regeln verletzt: Er habe unter anderem nach dem Verkünden des Jagdendes nochmals geschossen und er habe insbesondere sein Ziel nicht eindeutig identifiziert. «Er hat nicht genau gesehen, auf was er schoss, sagte die Richterin. «Sein Verschulden ist deshalb ausserordentlich gross.»

Bei der Verhandlung vor einer Woche vor dem Bezirksgericht der Broye hatte sich der Jäger seines Verschuldens nicht bewusst gezeigt: «Ich habe in diesem Moment keinen Fehler gemacht», sagte er damals vor der Richterin (die FN berichteten). Der Anwalt des Jägers, André Clerc, hatte in seinem Plädoyer darauf hingewiesen, dass das Opfer hätte realisieren müssen, dass eine Treibjagd in Gang ist. Treibjagden seien nicht leise, «die Jäger rufen, die Hunde bellen und tragen kleinere Glocken», hatte Clerc gesagt.

Der Angeschossene nahm das Urteil der Richterin ohne sichtliche Regung zur Kenntnis. Für eine Stellungnahme gegenüber den FN war er nach der Sitzung nicht bereit.

Das 63-jährige Opfer kann den Fall vor das Zivilgericht ziehen und Entschädigung verlangen. Die Richterin sprach von einem Betrag in der Höhe von 75 000 Franken, die der Angeschossene für das Leid, das ihm der Jäger zugefügt hat, geltend machen kann. Dies insbesondere auch deshalb, weil er noch nicht genesen ist und wohl weitere Operationen nötig sind.

Ob der Jäger das Urteil vor das Kantonsgericht weiterzieht, ist noch offen: «Das werden wir zu gegebener Zeit entscheiden», sagte der Anwalt des Jägers, André Clerc, nach der Urteilsverkündung den FN. Der Jäger selber wollte keine Stellung nehmen zum Urteil.

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