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Black-Friday-Proteste: Rekurs der Staatsanwaltschaft

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Die Freiburger Staatsanwaltschaft legt vor dem Bundesgericht Rekurs ein gegen den Entscheid des Kantonsgerichts, Protestierende gegen den Black Friday freizusprechen. Das berichtet die Zeitung «La Liberté». 27 Klimaaktivistinnen und -aktivisten hatten 2019 das Einkaufszentrum Fribourg Centre blockiert, um gegen den Konsumrausch am Black Friday zu protestieren. Das Kantonsgericht sprach sie in zweiter Instanz in den meisten Anklagepunkten, darunter vom Vorwurf der Nötigung, frei und folgte damit weitgehend der Argumentation der Verteidigung (die FN berichteten).

Der Rekurs gegen den Entscheid des Kantonsgerichts betrifft laut «La Liberté» sieben der 27 Aktivistinnen und Aktivisten: diejenigen, die sich vor dem Haupteingang des Einkaufszentrums Fribourg Centre angekettet und so Personen daran gehindert hatten, ins Einkaufszentrum zu gelangen. In ihrem Fall könne man sehr wohl von Nötigung sprechen, zitiert die «Liberté» die Einschätzung von Generalstaatsanwalt Fabien Gasser.

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