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Bundesgericht urteilt über Chalets am Neuenburgersee

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Der Abriss von vier Chalets in der Waadtländer Gemeinde Yvonand am Südufer des Neuenburgersees ist rechtmässig, entschied das Bundesgericht. Für die Freiburger Ferienhäuser hat dieses Urteil nur eine sehr begrenzte Wirkung.

Die Chalets am Südufer des Neuenburgersees beschäftigen die Freiburger und Waadtländer Behörden seit etlichen Jahren. Beide Kantone verlangen den Abriss der zwischen den 1920er- und 1960er-Jahren erbauten Ferienhäuser. Das Gebiet wurde nämlich 1982 zum Naturschutzgebiet erklärt.

Kürzlich hat das Bundesgericht ein Urteil gefällt, das grünes Licht gibt für den Abbruch von vier Chalets in Yvonand, also auf der Seite Waadtland. Die Richterinnen und Richter der Ersten zivilrechtlichen Abteilung bestätigten die Gültigkeit der Kündigung der Pachtverträge und damit auch die Anordnung zur Räumung der Bauten und zur Wiederherstellung des Geländes. Die Beschwerde der zehn Mieter wurde somit abgewiesen. Das Bundesgericht hielt fest, dass die Dauer der Installation der Chalets nichts an deren provisorischem Charakter ändert.

Einsprachen beim Kantonsgericht

Welche Wirkung hat dieses Urteil für die fast 120 Chalets am Freiburger Ufer des Neuenburgersees? «Die Analogie zu Freiburg ist begrenzt, da die Verfahren für den Abbruch der Ferienhäuser in den beiden Kantonen nicht dieselben sind», teilt die Direktion für Raumentwicklung, Infrastruktur, Mobilität und Umwelt auf Anfrage mit. Hinzu komme, dass die Chalets, über die das Bundesgericht geurteilt hat, sich ausserhalb des Naturschutzgebiets Grande Cariçaie befinden.

Hingegen zielt das Freiburger Verfahren nur auf den Rückbau der Chalets innerhalb des Schutzgebiets.

Direktion für Raumentwicklung

Gegen den Freiburger Nutzungsplan für die Naturschutzgebiete am Südufer des Sees habe es rund zehn Einsprachen gegeben. Dieser Plan sieht den Abbruch der Chalets vor. Die Einsprachen seien derzeit Gegenstand eines Verfahrens vor dem Kantonsgericht. Das Urteil stehe noch aus.

Finanzielle Unterstützung 

Im März hatte der Staatsrat bekannt gegeben, dass die Kantone Freiburg und Waadt in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Umwelt eine finanzielle Unterstützung für den Abbruch der Chalets gewähren (die FN berichteten). Drei Eigentümer hätten einen Subventionsantrag für vier Chalets gestellt, so die kantonale Direktion. «Für zwei davon liegen bereits Abrissgenehmigungen vor und die Arbeiten sollen im nächsten Frühjahr beginnen.» Der Kanton habe bisher einige Kosten übernommen für die Ausarbeitung der Dossiers, zum Beispiel für Schadstoffgutachten und die Erstellung von Geometerplänen. «Die Bundessubvention von 5000 Franken pro Chalet wird erst nach der tatsächlichen Instandsetzung der Grundstücke ausbezahlt.»

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