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Freiburg und Waadt zahlen an den Abbruch der Chalets am Neuenburgersee 

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Die Kantone Freiburg und Waadt wollen zusammen mit dem Bund die Besitzerinnen und Besitzer der Chalets am Neuenburgersee finanziell unterstützen. Die Ferienhäuser müssen abgebrochen werden, weil sie im Naturschutzgebiet stehen.  

Die Freiburger Eigentümerinnen und Eigentümer der rund 120 Chalets am Südufer des Neuenburgersees können für den Abbruch der Immobilien auf eine finanzielle Unterstützung vom Bund und Kanton zählen. Mit einem Betrag von 10’000 Franken pro Ferienhaus kommen die Kantone den Besitzerinnen und Besitzer entgegen. Diese finanzielle Unterstützung gewähren die Kantone Freiburg und Waadt in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Umwelt (Bafu), teilt der Staatsrat mit.

Die Bedingung: Der Abbruch des jeweiligen Ferienhauses und die Wiederinstandsetzung der Flächen innerhalb der Naturschutzgebiete müssen bis Ende 2024 abgeschlossen sein. Zusätzlich müssen die Eigentümerinnen und Eigentümer der Chalets schon bis Ende Mai dieses Jahres ein Vereinbarungsprotokoll unterschreiben, so der Staatsrat. 

Teil der finanziellen Unterstützung sind die Gebühren für nötige Formalitäten für den Abriss der Häuser. Dazu gezählt werden auch die Kosten im Zusammenhang mit der Erstellung von Plänen durch eine Geometerin oder einen Geometer, für die Bauschadstoff-Diagnostik und die Umweltüberwachung während der Umsetzung. Zudem werden die kantonalen Kosten und Gebühren für die Analyse des Bewilligungsbesuchs gesenkt oder ganz erlassen, schreibt der Staatsrat.

Hilfe oder Druckmittel 

Ursprünglich, beim finalen Entscheid Ende 2021, war keine Entschädigung vom Staat vorgesehen. Die Eigentümer sollten laut Kantonsjuristin Danaé Frangoulis den Abbruch selbst in die Hand nehmen. Nun hat sich der Staatsrat umentschieden. Denn die Eigentümer der Chalets warfen Fragen auf, sagt Staatsrat und Baudirektor Jean-François Steiert (SP) auf Anfrage der FN: «Für die Eigentümer verursacht das Zurückbauen der Chalets hohe Kosten und sie fragten, ob der Staat sich nicht an den Kosten beteiligen könnte.»

Daraufhin überprüfte der Staatsrat, ob es dafür eine rechtliche Grundlage gebe – was der Fall sei. «Die Unterstützung soll für einige Chaletbesitzer eine Hilfe sein und für andere ein Druck», so Steiert. Denn er ist sich sicher: «Es gibt einige Besitzer, die sicher bis zum Schluss Widerstand gegen den Rückbau der Chalets leisten werden.» Alle Besitzer hätten jedoch das Recht, die finanzielle Unterstützung in Anspruch zu nehmen, und der Staatsrat gebe ihnen sogar für einen Antrag Zeit bis Ende Mai. 

Langwierige Geschichte 

Der Abbruch der Chalets am Neuenburgersee beschäftigt die Betroffenen und die Behörden schon länger. Die Chalets entstanden von 1920 bis 1962. Ab den 1950er-Jahren erliess der Staatsrat «Bewilligungen auf Zusehen hin». 1983 stellte der Staatsrat eine Frist für den Abbruch der Ferienhäuser bis 1998 und verlängerte diese bis 2008. Das Dossier ging bis vor Bundesgericht. 2017 lancierte der Staatsrat die definitive Änderung des Nutzungsplans. Über 11’000 Personen versuchten mit einer Petition, den Erhalt der Ferienhäuser am Südufer des Neuenburgersees zu sichern. Naturschutzorganisationen sprachen sich für den Abbruch aus. Der Erhalt der Gebäude innerhalb eines Naturschutzgebiets, das zu den wertvollsten der Schweiz gehöre, sei nicht mit den Zielen des Naturschutzes vereinbar. 2021 zogen verschiedene Einsprecher ihre Beschwerden gegen den kantonalen Nutzungsplan zurück. Der Kanton leitete den Abbruch der Häuser ein. agr/fca

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