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Das Kantonsgericht ist überzeugt von der Schuld der Denner-Räuber

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Auch die zweite Instanz hat keine Zweifel an der Schuld der drei angeklagten Männer: Das Kantonsgericht verurteilt sie wegen des Raubüberfalls auf eine Denner-Filiale in Sugiez zu Freiheitsstrafen zwischen 24 und 46 Monaten.

Für den Strafappellationshof des Kantonsgerichts ist der Fall klar: Die drei Männer, die des Überfalls auf eine Denner-Filiale in Sugiez Ende 2020 beschuldigt werden, sind auch die wahren Täter. Das Kantonsgericht verurteilte am Mittwoch den Schweizer Haupttäter und Organisator zu einer Freiheitsstrafe von 46 Monaten, einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 30 Franken und einer Busse von 300 Franken. Sein Komplize muss für 36 Monate hinter Gitter. Zudem erhielt er eine Busse von 100 Franken und einen Landesverweis von zehn Jahren. Für den Fahrer des Fluchtfahrzeugs gab es eine Freiheitsstrafe von 24 Monaten und einen Landesverweis von acht Jahren. Diese Strafen sind nahezu identisch mit jenen des Strafgerichts des Seebezirks.

«Es bestehen keine ernst zu nehmenden Zweifel an ihrer Täterschaft», sagte der vorsitzende Richter Markus Ducret, als er das Urteil verkündete. Verurteilt wurden die drei Männer in der ersten Instanz auf Basis von Indizien.

Diese Indizienkette ist geschlossen. Sie ergibt ein stimmiges Gesamtbild.

Sowohl vor dem Gericht des Seebezirks als auch am Montag vor dem Kantonsgericht wiesen die Beschuldigten jegliche Verbindung zum Raubüberfall von sich (die FN berichteten).

Unterschiedliche Rollen

«Ihre Aussagen sind nicht glaubwürdig», sagte der Kantonsrichter. Er erwähnte dabei zwei konkrete Punkte aus der Verhandlung vom Montag. Einer der Beschuldigten hatte angegeben, dass er sein Auto, das Fluchtfahrzeug, zum Tatzeitpunkt an jemanden ausgeliehen hatte. In seinen Vernehmungen hatte er auch einen Namen genannt. Eine passende Person konnte bei Abklärungen im In- und Ausland nicht gefunden werden. Vor dem Kantonsgericht gab er an, dass er den echten Namen nicht nennen könne, weil sonst seinen Kindern etwas angetan werde. Aus Sicht der Richter des Strafappellationshofs ist dies nicht glaubwürdig. Ebenso ziehen sie in Zweifel, dass einer der Beschuldigten erst in das Tatfahrzeug einstieg, nachdem es die Schweiz verlassen hatte. «Das kann nicht geglaubt werden», so Markus Ducret.

Die Strafen fallen für die drei Männer unterschiedlich hoch aus, weil sie unterschiedliche Rollen beim Raubüberfall hatten und weil ihnen teils auch andere Delikte zur Last gelegt werden. Der 53 Jahre alte Haupttäter aus der Schweiz hatte laut Kantonsgericht eine führende Rolle inne: Er war zwar nicht in der Denner-Filiale anwesend, stellte aber die Pistole zur Verfügung und organisierte die in der Nähe des Tatorts gelegene Unterkunft. Zudem hat er mit Komplizen, teils Familienmitglieder, zahlreiche Diebstähle auf Baustellen begangen. Darum verurteilte ihn das Gericht nicht nur wegen des Raubs und wegen Widerhandlung gegen das Waffengesetz, sondern auch wegen banden- und gewerbsmässigen Diebstahls, Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch.

Straffrei wegen Auslieferung

Der 36-jährige Mitangeklagte sowie ein derzeit flüchtiger Mann sollen mit einer Schusswaffe die Angestellten der Filiale zur Herausgabe des Gelds in der Kasse und im Tresor gezwungen haben. Dieser Mitangeklagte hat den Haupttäter auch bei einigen Diebstählen auf Baustellen begleitet. Auch ihn verurteilte das Gericht darum wegen Raubs, banden- und gewerbsmässigen Diebstahls sowie geringfügiger Sachbeschädigung. Die Verfahren wegen Hausfriedensbruch und Führen eines Fahrzeugs ohne Haftpflichtversicherung respektive ohne Grenzversicherung musste das Kantonsgericht einstellen. Denn diese Vorwürfe erscheinen nicht auf dem ungarischen Auslieferungsentscheid des Mannes und können somit nicht verfolgt werden.

Der dritte Beschuldigte wurde ebenfalls wegen Raubs verurteilt. Jedoch war seine Aufgabe einzig, das Fluchtfahrzeug zu fahren, weshalb er die geringste Strafe erhielt.

Die drei Männer können das Urteil innerhalb von 30 Tagen an das Bundesgericht weiterziehen.

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