Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das Kantonsgericht senkt das Strafmass auf neun Jahre

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Die Frau, die im April 2014 versucht hat, ihren Mann zu vergiften, kommt wohl bald frei: Das Freiburger Kantonsgericht hat ihre Haftstrafe gemindert.

Neun statt dreizehn Jahre Haft: Dies ist das Verdikt des Freiburger Kantonsgerichts. Es hat die Frau, die im April 2014 versucht hat, ihren Mann zu vergiften und ihm die Pulsadern aufzuschneiden, wegen versuchten Mordes verurteilt, so wie zuvor das Bezirksgericht Saane.

Im Gegensatz zur ersten Instanz befand das Kantonsgericht jedoch, dass die Frau nicht aus Geldgier gehandelt habe. Vielmehr habe sie sich von ihrem Mann bedroht gefühlt. Damit folgte das Gericht einem Gutachten, das nach der ersten Verhandlung erstellt worden war. Danach leidet die Frau an einer bipolaren Störung des Typs I. «Ihre Zurechnungsfähigkeit war zur Tatzeit stark vermindert», sagte Gerichtspräsident Markus Ducrest bei der Urteilsverkündigung am Freitag.

Schuld wiegt schwer

«Allerdings ist sie mit einer besonders starken Skrupellosigkeit und ohne Achtung vor dem Leben ihres Opfers vorgegangen», sagte Ducrest. Ihre Schuld wiege schwer. 

Wegen ihrer stark verminderten Zurechnungsfähigkeit und der Reue, die sie zeige, werde die Haftstrafe verkürzt. Das Gericht habe zudem berücksichtigt, dass die Haftbedingungen während der ersten vierzehn Monate in Brasilien äusserst beschwerlich gewesen seien. 

Verteidigung zufrieden

Mit seinem Urteil liegt das Gericht klar über den drei Jahren Haft, welche die Verteidigung gefordert hatte. Sie hatte auf versuchte Tötung plädiert.

Die Verteidigung zeigte sich trotzdem zufrieden: «Das Gericht hat das neuere Gutachten akzeptiert und anerkannt, dass unsere Mandantin nicht aus Geldgier gehandelt hat», sagte Saskia Ditisheim. 

«Wir sind aber etwas enttäuscht darüber, dass die Haftzeit nicht stärker gesenkt wurde», fügte sie hinzu. Sie geht aber davon aus, dass ihre Mandantin, die seit 2014 in Haft ist, dank einer frühzeitigen bedingten Entlassung in wenigen Wochen aus dem Gefängnis kommt.

Staatsanwältin Catherine Christinaz will die schriftliche Urteilsbegründung abwarten, bevor sie entscheidet, ob sie das Urteil weiterzieht. Sie hatte ein Obergutachten gefordert und war der Ansicht, die Haftstrafe müsse bei dreizehn Jahren bleiben.

«Durchlebter Horror»

Der frühere Ehemann der Verurteilten blieb der Urteilsverkündigung fern. Sein Anwalt Christophe Sansonnens sagte: «Er ist weder erfreut noch enttäuscht, denn die Haftlänge ändert nichts an dem Horror, den er durchlebt hat.»

Kommentar (0)

Schreiben Sie einen Kommentar. Stornieren.

Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht. Die Pflichtfelder sind mit * markiert.

Meistgelesen

Mehr zum Thema