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Das Personal zur Bekämpfung der Schwarzarbeit ist vereidigt

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Mit der Vereidigung von insgesamt neun Inspektoren erhalten die kantonalen Behörden mehr Möglichkeiten im Kampf gegen die Schwarzarbeit. Die Inspektoren können bei Verstössen direkt Massnahmen ergreifen.

Sechs Inspektoren der Arbeitsmarktüberwachung des kantonalen Amts für den Arbeitsmarkt sowie drei Inspektoren des Baustelleninspektorats sind am Donnerstag auf ihre neuen Befugnisse zur Bekämpfung der Schwarzarbeit vereidigt worden. Diese fand unter Beisein von Sicherheits- und Justizdirektor Maurice Ropraz (FDP) und Volkswirtschaftsdirektor Olivier Curty (Die Mitte) in den Räumlichkeiten der Sicherheits- und Justizdirektion statt. 

Basis in neuem Gesetz

Mit der Vereidigung werde die härtere Gangart im Kampf gegen die Schwarzarbeit bekräftigt, teilen die beiden Direktionen in einem Communiqué mit. Dazu trat im Januar 2020 ein revidiertes Gesetz über die Beschäftigung und den Arbeitsmarkt in Kraft, das Freiburg in dieser Hinsicht zum Vorreiter macht. Die Inspektoren des Amts für den Arbeitsmarkt können nämlich neu als Beamte der Gerichtspolizei agieren. Dies bedeutet, dass sie neben ihren normalen Kontrollen Arbeitgebende und Arbeitnehmende, die der Schwarzarbeit verdächtigt werden, vorladen und einvernehmen können. Zudem können sie Ermittlungen durchführen und Personen auch ohne deren Wissen überwachen und observieren. Firmen müssen nun beweisen können, dass die Verdachtsmomente gegen sie keinen Verstoss darstellen. 

Ausbildung durch die Polizei

Die Inspektoren des Amts haben für ihre neuen Kompetenzen eine mehrmonatige Ausbildung durch die Kantonspolizei erhalten. So werden auch Razzien in Zusammenarbeit mit der Polizei und der Staatsanwaltschaft erleichtert.

Die Inspektoren des Baustelleninspektorats, welche sich um Kontrollen im Baugewerbe und in der Gebäudereinigung kümmern, erhalten nicht die gerichtspolizeilichen Befugnisse wie ihre Kollegen vom Staat. Im Verdachtsfall können sie aber neu umgehend die Schliessung einer Baustelle oder die Einstellung des Betriebs anordnen. 

Abschreckende Bussen

Mit der Revision des Gesetzes wurden auch abschreckende Sanktionen eingeführt. Wie es im Communiqué weiter heisst. Gegen die Unternehmen kann es neu Bussen bis zu 1 Million Franken oder 20 Prozent der Gesamtsumme eines öffentlichen Auftrags absetzen. Auch können sie künftig von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden.

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