Aus keinem anderen Land kommen so viele Asylsuchende in die Schweiz wie aus Eritrea. Viele von ihnen werden als Flüchtlinge anerkannt oder vorläufig aufgenommen. Davon will auch das eritreische Regime profitieren: Es verlangt von seinen Landsleuten in der Schweiz eine Einkommenssteuer von zwei Prozent. Das Generalkonsulat in Genf soll als Steuereintreiber fungieren. Weil es damit auf Schweizer Boden Amtshandlungen vornimmt, die ohne Bewilligung des Bundes verboten sind, hat das Bundesamt für Polizei Anzeige bei der Bundesanwaltschaft eingereicht. pem/BZ
Bericht Seite 15