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Der Bundesrat bestätigt amtlich: Deutschland diskriminiert Schweizerinnen und Schweizer

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Werden Schweizer Staatsbürger in den EU-Staaten diskriminiert? Diese Frage stellte ein SVP-Nationalrat der Regierung. Die Antwort des Gesamtbundesrats überrascht.

Als die Energiepreise im Zuge von Russlands Krieg in der Ukraine in Deutschland durch die Decke gingen, ergriff die Bundesregierung Massnahmen für die Bevölkerung. Viele Rentnerinnen und Rentner erhielten im Dezember 2022 eine einmalige Energiepreispauschale in der Höhe von 300 Euro brutto.

Schweizer Rentnerinnen und Rentnern, die in Deutschland leben, blieb dieser Zuschuss allerdings verwehrt. Das aber verletze, sagt der Gesamtbundesrat nun, «aus Sicht der Schweiz das im Freizügigkeitsabkommen verankerte allgemeine Diskriminierungsverbot».

Damit antwortet die Regierung auf eine Interpellation von SVP-Nationalrat Roland Büchel. Dieser wollte wissen, ob Schweizerinnen und Schweizer in EU-Staaten von Verstössen gegen das Abkommen zur Personenfreizügigkeit betroffen seien.

Der Bundesrat sagt Ja und erwähnt zwei Fälle – einen aus Deutschland und einen aus Finnland. In Deutschland sei die Möglichkeit, eine Energiepauschale zu erhalten, auch Rentnerinnen und Rentnern aus anderen EU-Mitgliedstaaten offengestanden. «Sofern sie ihren Wohnsitz in Deutschland haben und dort unbeschränkt steuerpflichtig sind.»

Von der Pauschale «ausgeschlossen» worden seien jedoch Schweizerinnen und Schweizer, die eine Schweizer Rente bezögen, aber Wohnsitz in Deutschland hätten. Eine Rechtfertigung für diesen Ausschluss sei allerdings «nicht ersichtlich». Der Bundesrat beruft sich auf Artikel 2 des Freizügigkeitsabkommens. «Die Staatsangehörigen einer Vertragspartei, die sich rechtmässig im Hoheitsgebiet einer anderen Vertragspartei aufhalten», heisst es darin, «werden bei der Anwendung dieses Abkommens nicht auf Grund ihrer Staatsangehörigkeit diskriminiert.»

Finnland diskriminiert Schweizer, die ein Haus kaufen wollen

Der zweite Diskriminierungsfall betrifft Finnland. Für Schweizer Staatsangehörige besteht dort eine Bewilligungspflicht, wenn sie eine Immobilie erwerben wollen. Das aber sei unrechtmässig, findet der Bundesrat: «Aus Sicht der Schweiz ist diese Bewilligungspflicht nicht kompatibel mit den Bestimmungen des Freizügigkeitsabkommens.»

Es gebe dafür auch «keine Rechtfertigung», schreibt die Regierung. Gemäss Freizügigkeitsabkommen gälten für Schweizer Staatsangehörige mit Aufenthaltsrecht und Hauptwohnsitz in Finnland dieselben Rechte wie für Inländer, wenn sie Immobilien erwerben wollten.

SVP-Nationalrat Büchel hat die deutliche Antwort des Bundesrats überrascht zur Kenntnis genommen. «Deutschland und Finnland handeln offensichtlich nach dem Grundsatz ‹Deutschland und Finnland first›», sagt er. Einmal mehr zeige sich: «Wir Schweizer sind zu sehr Streber. Wir wollen mit der EU alles möglichst korrekt handhaben. Andere Staaten hingegen wenden die Freizügigkeitsregeln durchaus pragmatisch in ihrem Sinn an.»

«Müssen wir jetzt gegenüber Deutschland harte Worte finden?»

Büchel fragt sich: «Müssen wir jetzt Deutschland gegenüber ebenfalls harte Worte finden?» Er spielt damit auf Interviews des deutschen Botschafters Michael Flügger in Schweizer Medien an. Darin hatte Flügger, der mit einem Schweizer Mann verheiratet ist, die Schweiz kritisiert. So betonte er etwa in der SRF-«Samstagsrundschau» vom April 2023, Handwerksfirmen aus Baden-Württemberg hätten sich über die Hürden beklagt, die sie vorfänden, wollten sie in der Schweiz Dienstleistungen erbringen.

Büchel bringt das Thema nun in verschiedenen Gremien zur Sprache. Am Mittwochmorgen diskutiert die parlamentarische Gruppe Auslandschweizer und Auslandschweizerinnen über Diskriminierungen von Schweizer Staatsangehörigen in EU-Staaten. Und am 15. März kommt die Frage in den Auslandschweizerrat. Dieser besteht aus 140 Mitgliedern, 120 davon sind Delegierte der Schweizergemeinschaften im Ausland.

Was das Bundesministerium für Soziales sagt

«Wir wollen der Frage nachgehen», sagt Büchel, «ob es in weiteren Ländern eine Diskriminierung von Schweizer Staatsbürgern gibt.» Das sei in einer Zeit der Krise durchaus möglich, in welcher der Staat seinen Bürgerinnen und Bürgern helfen müsse. «Mir scheint jedenfalls klar», sagt er: Je stärker wir uns institutionell an die EU anbinden, desto mehr Konfliktfälle werden wir haben.»

Die Schweiz hat den Disput mit Deutschland inzwischen in den Gemischten Ausschuss Schweiz-EU gebracht, wie die deutsche Botschaft in Bern bestätigt. Das deutsche Bundesministerium für Arbeit und Soziales stellt sich auf den Standpunkt, dass im Gesetz zur Zahlung einer Energiepreispauschale nur Rentnerinnen und Rentner «aus anderen EU-Mitgliedstaaten» erwähnt seien. Personen über 65 Jahre aus der Schweiz und den EWR-Staaten seien daher «nicht anspruchsberechtigt».

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