Der Bundesrat hat gestern bekannt gegeben, wie er die Masseneinwanderungsinitiative umsetzen will. Die Zulassung für EU-Bürger wird wie bisher im Freizügigkeitsabkommen geregelt. Dieses müsse entsprechend dem Verfassungsauftrag angepasst werden. Gemäss Bundesrat werden für Aufenthalte zur Erwerbstätigkeit ab vier Monaten Dauer Höchstzahlen eingeführt. Auch Grenzgänger, Familienangehörige, Nicht-Erwerbstätige, Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene unterliegen den Höchstzahlen. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass der Bundesrat die Höchstzahlen und Kontingente festlegt. Das für Verhandlungen mit der EU nötige Mandat hat der Bundesrat verabschiedet. Demnach verfolgt er drei Ziele: Die Schweiz steuert die Zuwanderung wieder selbstständig, die bilateralen Verträge und der Schutz gegen Lohndumping bleiben aber. uh/sda
Bericht Seite 25