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Der Gemeinderat soll kleiner werden

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Die Suche nach neuen Gemeinderätinnen und Gemeinderäten ist und bleibt ein schwieriges Unterfangen. Zumindest in einigen Gemeinden. St. Antoni beispielsweise hatte in der laufenden Legislatur bereits vier Demissionen zu verzeichnen. Zurzeit wird die neunköpfige Behörde von drei Frauen und sechs Männern geführt. Diese werden der Gemeindeversammlung am Freitagabend vorschlagen, die Anzahl Gemeinderäte für die Legislatur 2016–2021 um zwei Personen auf sieben Mitglieder zu reduzieren.

«Ein politisches Zeichen»

Der Gemeinderat von St. Antoni erinnert in der Botschaft zur Versammlung daran, dass bei den letzten Gesamterneuerungswahlen 2006 und 2011 oder bei den Ersatzwahlen 2012 und 2014 praktisch keine Kandidaten mehr gefunden und zur Wahl vorgeschlagen werden konnten. In der Folge gab es eine Listenwahl ohne Auswahlmöglichkeiten oder stille Wahlen. «Allein die Reduktion auf sieben Mitglieder löst dieses Problem nicht», sagt Urs Klemenz, Ammann der 1950-Seelen-Gemeinde im Sense-Mittelland. Aber die Verkleinerung des Gremiums trage diesem Umstand Rechnung und sei ein politisches Zeichen. «Die Parteien müssen aktiv auf die Suche nach Kandidaten gehen.»

Wege werden kürzer

Auch in Überstorf, einem Dorf mit rund 2300 Einwohnern, besteht der Gemeinderat aus neun Mitgliedern. Und auch in Überstorf soll die Exekutive auf die kommende Legislatur hin neu organisiert und auf sieben Personen reduziert werden. Die Gemeindeversammlung stimmt am 8. Mai darüber ab. Der Gemeinderat habe fundierte Abklärungen getroffen und sei der Auffassung, dass die Vorteile einer Reduktion überwiegen würden, sagt Gemeindepräsidentin Christine Bulliard-Marbach. Der Koordinationsaufwand sinke, die Wege würden kürzer, die Chance, sieben willige und fähige Gemeinderäte zu finden, steige und die Gesamtentschädigung würde um 15 000 bis 20 000 Franken sinken. Gleichzeitig verhehlt Christine Bulliard nicht, dass die gleiche Arbeit und Verantwortung auf zwei Köpfe weniger verteilt würde: «Das gibt insgesamt ein bisschen mehr Arbeit für jede einzelne Person. Aber nicht so viel, als dass sich deswegen jemand gegen das Amt entscheiden würde.» Zudem habe Überstorf eine starke Verwaltung im Rücken. Diese deswegen aufzustocken, sei aber nicht das Ziel. Das habe der Gemeinderat auch den Überstorfer Ortsparteien klar aufgezeigt. Sie wurden bereits im Februar über die traktandierte Reduktion der Gemeinderatssitze informiert.

Weniger operative Aufgaben

St. Antoni sieht ebenfalls keine Aufstockung der Gemeindeverwaltung vor. Ammann Urs Klemenz sieht in der Organisation aber dennoch Verbesserungspotenzial. «Wir Gemeinderäte sind mit sehr vielen operativen Aufgaben konfrontiert, die nicht zu unseren Kernaufgaben gehören. Diese sollten in Zukunft konsequent durch die Verwaltung und den Werkhof erledigt werden», so Klemenz. Nur wenn nötig sollten die Gemeinderäte beim Tagesgeschäft einbezogen werden und sich so auf ihre strategischen Aufgaben konzentrieren können. Allein dadurch könnte die Arbeitsbelastung vermindert werden.

Gemeindegesetz: Fünf, sieben oder neun Mitglieder

D as Gemeindegesetz besagt, dass der Gemeinderat aus fünf, sieben oder neun Mitgliedern besteht, je nach Einwohnerzahl. Fünf Mitglieder für Gemeinden mit weniger als 600 Einwohnern, sieben für Gemeinden mit 600 bis 1200 Einwohnern und neun für Gemeinden mit über 1200 Einwohnern (Art. 54, Abs. 1). Jede Gemeinde kann die Grösse ihres Gemeinderats jedoch in Abweichung dieses Absatzes auf fünf, sieben oder neun Mitglieder festlegen. Sieben Gemeinderäte zählen im Sensebezirk etwa Heitenried (1380 Einwohner), St. Ursen (1300), Tentlingen (1300) oder Rechthalten (1000). Im Seebezirk werden auch grössere Gemeinden wie Gurmels (4030) oder Kerzers (4900) von sieben Personen geführt. Nur fünf zählen im Sensebezirk Zumholz (420) und Brünisried (650). Tafers (3220), Giffers (1540) Plaffeien (1970) und Alterswil (2000) sowie alle Unterland-Gemeinden zählen neun.

Die Anzahl Sitze zu reduzieren sei ein zweischneidiges Schwert, sagt Oberamtmann Nicolas Bürgisser. Habe eine Verwaltung aber weitreichende Kompetenzen, so dass der Gemeinderat einzig für das Strategische zuständig sei, so sei dies eine grosse Entlastung. Schmitten etwa habe in dieser Hinsicht ein Vorzeige-Modell Modell. ak

 

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