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Der Kanton Freiburg schränkt die Freiheiten der Landbesitzer ein

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Der Kanton kontrolliert die Verwaltung derBauzonenstärker. So will es das neue Raumplanungsgesetz.

  Zersiedelung stoppen, Landschaft schützen–Freiburg packt die Umsetzung des neuen Raumplanungsgesetzes an: Künftig bezahlen Landbesitzer, deren Land durch eine Einzonung an Wert gewinnt, eine Abgabe von 30 Prozent. Erhält Land durch eine Nutzungsänderung mehr Wert, beträgt die Abgabe 20 Prozent. Landbesitzer werden zudem kein Bauland mehr horten können: Bebauen sie es innert zehn Jahren nicht, kann die Gemeinde es kaufen. Gestern hat Baudirektor Maurice Ropraz den entsprechenden Gesetzesvorentwurf präsentiert, bald wird ihn der Grosse Rat behandeln. mir

Bericht Seite 3

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