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Der Kanton kritisiert unzählige Punkte im Ortsplanungsdossier von Plaffeien

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Drei Jahre hat Plaffeien auf die Genehmigung der Ortsplanungsrevision gewartet – und das Dossier nun mit dicker Post zurückbekommen. Der Kanton hat unzählige Punkte aufgelistet, die er nicht oder nur unter Bedingungen genehmigen will.

Die Raumplanungs-, Umwelt- und Baudirektion hat Anfang September im Amtsblatt einen Vorentwurf des Genehmigungsentscheids zur Ortsplanungsrevision Plaffeien publiziert. Der Gemeinderat und das Bauamt waren seither damit beschäftigt, die lange Liste der bemängelten Punkte zu analysieren. In einer Medienmitteilung und im Mitteilungsblatt «Echo von der Kaiseregg» informiert der Gemeinderat nun über die Hintergründe und das weitere Vorgehen.

Viele Aspekte

«Es gibt mehrere Gründe, warum die Liste so lang ist», sagt Ammann Daniel Bürdel. «In unserer Ortsplanung kommen so ziemlich alle Probleme vor, die irgendwie in einer Ortsplanung vorkommen können.» Die Gemeinde sei ein Tourismusgebiet, habe Landwirtschaft, Berggebiet, Industrie und so weiter. Er sagt auch:

Es ist eine grosse Gemeinde mit vielen Aspekten.

Viel hat sich geändert

Der Hauptgrund für die vielen Bemerkungen des Kantons liege darin, dass Plaffeien die Ortsplanungsrevision 2018 eingereicht habe, als noch die Regeln des alten Raumplanungsgesetzes gegolten hätten. «Beurteilt wurde das Dossier aber nach der neuen Gesetzgebung. Die Rahmenbedingungen haben sich teils grundlegend geändert», so der Syndic.

Der neue kantonale Richtplan sei nun in Kraft, und es gebe bereits Gerichtsentscheide, welche die Praxis der kantonalen Ämter geändert hätten. Wie es in der Stellungnahme des Gemeinderats heisst, sei es deshalb schon vor der Publikation absehbar gewesen, dass nicht der ganze Inhalt des Dossiers genehmigungsfähig sein wird.

Ja, Ja, aber und Nein

Die Bau- und Raumplanungsdirektion weigert sich, die von der Gemeinde festgelegten Einzonungen zu akzeptieren. Was die Umzonungen betrifft, so sagt die Direktion «Ja, aber». Das heisst, die Bewilligung erfolgt nur unter gewissen Auflagen. Zumindest die geplanten Auszonungen erfuhren keine Ablehnung. Wie der Gemeinderat festhält, sind viele der bemängelten Punkte formaler Natur, um sie auszuräumen, sei lediglich eine Anpassung der Dokumente erforderlich. Weil 2018 die neue Grundbuchvermessung für Plaffeien in Kraft getreten sei, müsse die Ortsplanung entsprechend angepasst werden.

Bei einigen Kritikpunkten des Kantons kann die Gemeinde also nachbessern. Bei anderen ist der Gemeinderat aber nicht bereit, die Kritik diskussionslos hinzunehmen. Wie dies bei solchen Verfahren üblich ist, kann die Gemeinde im Rahmen der Gewährung des rechtlichen Gehörs eine Stellungnahme abgeben und begründen, warum sie die Revision des Ortsplans so und nicht anders vorgenommen hat.

Studien in Arbeit

Wie Syndic Bürdel erklärte, wird Plaffeien dies teils mit Studien und Dokumenten tun, die der Gemeinderat derzeit ausarbeiten lässt. Dazu gehören eine Verdichtungs- und Innenentwicklungsstudie für Plaffeien, eine Studie zu den Fuss- und Veloverbindungen, ein Risikobericht zu den Grundstücken, die von der Störfallverordnung betroffen sind, sowie eine Lärmstudie für das Gebiet Oberi Matta, auf dem die grossen Einkaufsläden stehen. «Wir sind dran», sagt Daniel Bürdel. Und zwar nicht erst seit der Auflage, einige dieser Studien habe der Gemeinderat bereits im Sommer begonnen zu erarbeiten.

Lange Verhandlungsliste

Der Gemeinderat will sich zum Beispiel dafür einsetzen, dass die Baugebiete Gassera, Oberi Burstera, Gerendacherli und Röhrli wie geplant einzoniert werden können. Auch in Sachen verdichtetes Bauen will er nicht von seiner Linie abweichen und entsprechend argumentieren. Der Kanton will zudem die Umzonungen und Zonenbestimmungen im Bereich der Touristikzonen Gypsera, Gassera-Pürrena und Bad nur dann genehmigen, wenn Plaffeien erstens die Bestimmungen betreffend Zweitwohnungsanteil anpasst, zweitens eine Detailbebauungsplanpflicht festlegt und drittens gewisse Bestimmungen zur Waldfläche und/oder zu den Gewässern einhält.

Ebenfalls nicht verstehen kann die Plaffeier Exekutive, dass die Gemeinde zwar viel Bauland ausgezont hat, dass aber der Kanton ihr den geforderten Ausgleich der Bauzonendimensionierung verwehrt. Falls die Baudirektion davon nicht abweicht, will die Gemeinde gemäss Mitteilung im Gegenzug wieder auf ein paar geplante Auszonungen verzichten.

Ein weiterer Punkt, bei dem Plaffeien mit dem Kanton verhandeln will, betrifft jene Grundstücke, die nicht bebaut sind und neu einer Mischzone zugeordnet sind. Für diese fordert der Kanton einen Detailbebauungsplan.

Und schliesslich will der Gemeinderat weitere Abklärungen vornehmen, weil der Ortschutzbildperimeter auf mehrere Grundstücke ausgedehnt werden soll, die heute noch nicht eingezont sind. Für das Gebiet Telmoos beispielsweise werde ein Ortschutzbildperimeter gefordert, der sich auf die künftige Bebaubarkeit der Grundstücke auswirken werde, heisst es in der Mitteilung.

Informationen

Wie geht es weiter mit dem Ortsplanungsdossier Plaffeien?

Nicht nur der Gemeinderat von Plaffeien, sondern alle betroffenen Bürgerinnen und Bürger können bis zum Ende der öffentlichen Auflage dieser Mängelliste des Kantons am 4. Oktober eine Stellungnahme bei der Raumplanungs-, Umwelt- und Baudirektion einreichen. Einsprachen sind aber nicht möglich. Die Gemeinde Plaffeien rechnet damit, dass sie im Verlauf des nächsten Jahres einen definitiven Entscheid erhält. Dieser wird dann auch wieder im Amtsblatt publiziert. Erst dann ist es möglich, diesen mit einer Beschwerde ans Kantonsgericht anzufechten. im

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