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Der Kanton soll privaten Spitex-Firmen besser auf die Finger schauen

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Zwei Grossratsmitglieder stellen kritische Fragen zu privaten Spitex-Organisationen, welche pflegende Angehörige anstellen. Damit Privatfirmen nicht auf deren Buckel Gewinne machen können, verlangen sie klarere Rahmenbedingungen.

Wer Familienmitglieder pflegt, kann im Kanton Freiburg eine Entschädigung von 35 Franken pro Tag beantragen. Es geht dabei um die Grundpflege, also Hilfe beim Waschen und Duschen, Anziehen, beim Essen und so weiter. Mit dieser freiburgischen Sonderregelung honoriert der Kanton die Arbeit von Angehörigen im Dienste der Gesellschaft.

Seit wenigen Jahren können sich diese pflegenden Angehörigen, vor allem bei Langzeiteinsätzen, auch von privaten Spitex-Organisationen anstellen lassen, ohne dass sie eine Pflege-Ausbildung haben (die FN berichteten). Sie müssen sich nicht um das Administrative kümmern, profitieren aber von gewissen Leistungen eines Angestelltenverhältnisses.

Zu wenig definiert

In einem parlamentarischen Vorstoss wollen die beiden Grossratsmitglieder Esther Schwaller-Merkle (Die Mitte, Düdingen) und Stéphane Sudan (Die Mitte, Broc) vom Staatsrat wissen, ob die gesetzlichen Rahmenbedingungen ausreichen, damit die pflegenden Angehörigen mit diesem Geschäftsmodell nicht den kürzeren ziehen. «Die Anforderungen an die Leistungen, die durch pflegende Angehörige und private Spitex-Firmen über die obligatorische Krankenpflegeversicherung abgerechnet werden, sind nicht ausreichend definiert», halten die beiden Parlamentsmitglieder fest. Es sei aktuell nicht möglich, zu prüfen, ob die Leistungen wirksam, zweckmässig oder wirtschaftlich seien, wie dies das Gesetz vorsieht.

Unterschiede im Lohn

Den beiden geht es vor allem auch um die Abrechnung, bei welcher für sie einige Fragen offen sind. Denn wenn eine private Spitexfirma als Bindeglied zwischen Pflegenden und Behörden fungiert, bekommt sie von der Krankenversicherung den Grundtarif vergütet und entscheidet, wie viel davon sie an die Angestellten weitergibt. Da die effektiven Kosten einer Pflege höher sind als der Ansatz der Versicherung, springt die öffentliche Hand, also die Gemeinden, ein. Im Kanton Freiburg geht es um 12.40 Franken pro Stunde, die sie mitfinanzieren, sodass man auf einen Stundenansatz von 65 Franken für die Pflege kommt.

Je nach privater Spitex-Organisation variiert der Lohn für die pflegenden Angehörigen. Esther Schwaller-Merkle und Stéphane Sudan schreiben in ihrem Vorstoss, dass sie zwischen 21 und 35 Franken ausbezahlt bekommen. Der Rest, also etwa 30 bis 40 Franken, nehmen die Spitex-Firmen ein. «Diese muss weder für Transportkosten der Angehörigen aufkommen, da diese ja bereits vor Ort sind, noch die Ausbildungskosten übernehmen.»

Angehörige schützen 

In der Anfrage stellen sie dem Staatsrat sieben Fragen. Die beiden Parlamentarier fragen nach den Kriterien für die Betriebsbewilligung, nach den Tarifen für die Abrechnung der Löhne von pflegenden Angehörigen, nach der Kontrolle der erbrachten Leistungen, und sie wollen wissen, ob es nicht einheitliche Vorgaben bräuchte. Denn sie befürchten, dass ohne diese die Krankenversicherung ungerechtfertigt belastet würde.

Konkret fordern die beiden Grossratsmitglieder, dass der Staatsrat die Rahmenbedingungen für die Anstellung von pflegenden Angehörigen klärt und die Restfinanzierung wie Lohnnebenkosten, Verwaltungsaufwand oder Kontrollen durch diplomiertes Personal festlegt. In der Anfrage heisst es:

Damit private Spitex-Firmen nicht auf Kosten von pflegenden Angehörigen grosse Gewinne machen können.

Ausserdem möchten sie eine Abklärung, ob die Spitex-Organisationen im Kanton pflegende Angehörige anstellen können, um Missbräuche zu verhindern.

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