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Lohn für private Pflegearbeit oder eine Pauschalentschädigung: Eine Firma geht neue Wege

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Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Für pflegende Angehörige gibt es eine neue Dienstleistung: Die Firma Asfam stellt sie an und zahlt ihnen für ihre Pflegeleistungen Lohn. Das führt zu einer speziellen Situation im Kanton, denn Freiburg entschädigt diese Arbeit bereits anderweitig.

Wer im Kanton Freiburg einen hilfe- und pflegebedürftigen Angehörigen regelmässig und über längere Zeit pflegt, hat Anrecht auf eine sogenannte Pauschalentschädigung von maximal 25 Franken pro Tag. Damit hilft der Kanton seit rund 30 Jahren, dafür zu sorgen, dass die hilfsbedürftige Person möglichst lange zu Hause bleiben kann. Die Pauschalentschädigung ist neben der Spitex und anderen Hilfsangeboten eines von vielen Puzzleteilen für die Pflege zu Hause. Die Kosten für die Pauschalentschädigung zahlt die Gemeinde, in der die pflegebedürftige Person lebt. 2020 haben 1838 Personen davon profitiert, sie erhielten 12,1 Millionen Franken, wie die Freiburger Gesundheitsdirektion schreibt.

Neue Dienstleistung

Seit kurzem gibt es für pflegende Angehörige im Kanton Freiburg ein neues Angebot. Die Firma Asfam – die Abkürzung für Assistance aux familles avec des proches aidants – bietet diesen ein Arbeitsverhältnis. Im Kanton Freiburg bezahlt sie ihnen 33,50 Franken brutto pro Stunde.

Asfam arbeitet dabei wie eine Art private Spitex. «Wir machen die pflegenden Angehörigen zu unseren Angestellten, zahlen ihnen Lohn für ihre Arbeit, begleiten sie und organisieren eine Weiterbildung oder ermöglichen ihnen zum Beispiel, den Rotkreuz-Grundpflegekurs zu absolvieren», erklärt Juan Garrote, Direktor von Asfam. Die Firma entstand 2020 im Kanton Zürich und hat ihre Dienstleistungen seither immer mehr ausgedehnt (siehe Kasten).

Sobald ein Familienmitglied bei Asfam einen Arbeitsvertrag unterschreibt, übernimmt die Firma die Abrechnung über die Krankenversicherer. Ein Teil der Rückzahlungen von 55,20 Franken, welche die Versicherungen für die Grundpflege entrichten, gehen als Lohn zurück an die private Pflegeperson, mit dem Rest finanziert die Firma die weiteren Dienstleistungen: etwa die Weiterbildungskurse für die Pflegenden sowie diplomiertes Pflegepersonal, das die Angehörigen coacht und den Pflegebedarf der erkrankten Person abklärt. Je nach Einstufung ergibt sich der Lohn für die Pflegenden.

Nur in drei Kantonen

Da es Pauschalentschädigungen nur in den Kantonen Freiburg, Aargau und Schaffhausen gibt, ergibt sich hier eine spezielle Situation, und es besteht das Risiko von Doppelspurigkeiten. Die Gesundheitsdirektion hat der Firma Asfam im April eine Betriebsbewilligung erteilt, wie sie auf Anfrage bestätigte. Es sei die gleiche Bewilligung, wie sie andere private Spitexorganisationen auch erhalten hätten.

Etwas konsterniert über diesen Entscheid und den neuen Player waren die Freiburger Gesundheitsnetze, die in jedem Bezirk tätig sind. Ihnen sind die Spitexorganisationen angeschlossen, die normalerweise die Abklärungen über die Pflegebedürftigkeit vornehmen – also die gleiche Dienstleistung anbieten wie die Asfam. Zudem entscheiden spezielle Kommissionen innerhalb der Gesundheitsnetze über die Gesuche für Pauschalentschädigung.

Nichts gewusst

«Wir haben das neue Angebot mit Erstaunen zur Kenntnis genommen», sagt Christine Meuwly, Geschäftsführerin des Gesundheitsnetzes Sense. Einige Gesundheitsnetzverantwortliche seien von der neuen Situation nicht begeistert gewesen, da sie nur per Zufall davon erfahren hätten, als es bei einem Pflegefall im Saanebezirk zu einer Art «Zusammenstoss» zwischen der traditionellen Spitex und dem Pflegefachpersonal des neuen Dienstleisters gekommen sei. In der Folge haben sich die Vertreter der Gesundheitsnetze kürzlich mit Verantwortlichen der Firma getroffen und sich über das Konzept informieren lassen.

Überlappungen möglich

Das Problem sind die Überlappungen beider Dienste. Gemäss Betriebsbewilligung darf Asfam zwei von drei Arten von Pflegeleistungen erbringen. Dazu gehört die Grundpflege, erbracht durch angestellte Familienangehörige, sowie die damit zusammenhängenden Leistungen der Abklärung, Beratung, Unterstützung der Angehörigen und Koordination, die durch von Asfam angestellte Pflegefachpersonen wahrgenommen werden.

«Benötigt eine Person zudem Behandlungspflege, arbeitet Asfam immer mit selbstständigen Pflegefachpersonen oder mit einer anderen öffentlichen oder privaten Spitexorganisation zusammen, die diese Leistungen erbringen», schreibt Claudia Lauper, Sprecherin der Gesundheitsdirektion, auf Anfrage.

Für Christine Meuwly ist damit klar, dass die traditionellen Spitexdienste eng mit dem neuen Dienstleister zusammenarbeiten müssen. «Es braucht je nach Fall eine genaue Absprache, wer was macht, und eine enge Zusammenarbeit, denn die Krankenkassen werden nicht über zwei verschiedene Seiten abrechnen wollen. Wir müssen eine gute Form finden, damit das klappt.»

Wunsch nach Information

Das streben die Gesundheitsnetze und die Firma Asfam nun nach dem Treffen an. «Wir hätten es aber begrüsst, wenn wir vorher informiert worden wären», sagt Christine Meuwly. Diesen Einwand haben die Freiburger Gesundheitsnetze nun auch offiziell bei der Gesundheitsdirektion deponiert. Sie erhoffen sich von diesem Schreiben, dass der Kanton sie bei einem nächsten neuen Player im Gesundheitsmarkt ins Boot holt, damit gewisse Rahmenbedingungen von Anfang an festgelegt werden können. Gemäss Auskunft des Kantons sind derzeit keine ähnlichen Gesuche anderer Anbieter hängig.

Keine Konkurrenz

Asfam sei aber keine Konkurrenz für die traditionellen Spitexorganisationen, sagt Christine Meuwly weiter. «Wir sind froh um jeden neuen Anbieter, der kommt, denn es gibt genug zu tun. Asfam nimmt uns nicht die Arbeit weg.» Das bestätigt auch Juan Garrote: «Es gibt genügend Leute, die Hilfe benötigen.» Der Vorteil von Asfam sei halt, dass die Familien immer die gleiche Ansprechperson hätten, während bei der Spitex jeweils wechselnde Leute für eine Familie im Einsatz seien.

Das Angebot der Firma sei wohl eine gute Lösung für einen Teil der pflegenden Angehörigen, sagt Christine Meuwly. «Zum Beispiel für solche, die ein behindertes Kind betreuen und dafür längerfristig aus der übrigen Arbeitswelt ausgeschieden sind oder ihr Pensum reduziert haben.» Für ältere Menschen, die ihre Ehepartner betreuen und eine Rente beziehen, sei die Pauschalentschädigung des Kantons wohl eher passend. Der Maximalbetrag von 750 Franken pro Monat sei ein Zustupf, aber nicht genug, um ausschliesslich davon zu leben.

Willkommener Zustupf

Auch für Juan Garrote spielt der finanzielle Anreiz eine Rolle: «33,50 Franken pro Stunde oder 25 Franken pro Tag – das ist schon eine andere Dimension.» Es gebe Familien, die finanziell eng fahren müssten. «Für sie ist der durchschnittliche Monatslohn von 2400 Franken sicher ein willkommener Verdienst.» Ausserdem könnten die pflegenden Angehörigen, wenn die hilfsbedürftige Person sterbe oder in ein Heim komme, auf dieser Arbeit aufbauen. «Sie haben ein Diplom und damit einen Anknüpfungspunkt, um in einer anderen Pflegeorganisation weiterzuarbeiten, wenn sie das wollen.» Wichtig sei auch, dass sie für ihren Einsatz zum Wohl des Familienmitglieds keine Einbussen bei der Arbeitslosenversicherung oder Rente hätten.

Beides geht nicht

Zur Frage der Konkurrenz zwischen der Firma und Pauschalentschädigungen schreibt die Gesundheitsdirektion, dass pflegende Angehörige, die von Asfam angestellt werden, rechtlich im Namen und auf Rechnung der Organisation tätig sind. «Sie gelten selbstverständlich nicht mehr als Angehörige im Sinne des Gesetzes über die Pauschalentschädigung. Folgerichtig haben sie auch keinen (zusätzlichen) Anspruch auf die Pauschalentschädigung.» Die Gesundheitsdirektion sagt auch, dass aktuell nicht zur Frage stehe, die Pauschalentschädigungen über kurz oder lang abzuschaffen, wenn weitere solche Firmen tätig werden. Asfam ist nicht der einzige Anbieter mit der Idee, pflegende Angehörige anzustellen. Es gibt weitere private Spitexorganisationen, die ähnliche Modelle anbieten, in einzelnen Kantonen auch die Caritas.

Kürzlich hat sich der Kanton durch die Motion von zwei Grossräten mit dem Thema befasst. Bertrand Gaillard (Mitte, La Roche) und Stéphane Sudan (Mitte, Broc) hatten gefordert, dass der Betrag von 25 Franken pro Tag verdreifacht wird, um die gestiegenen Lebenshaltungskosten auch für die helfenden Personen besser abzudecken. Die Antwort fiel zurückhaltend aus (die FN berichteten): Der Kanton findet eine Erhöhung gut, überlässt es aber den Geldgebern, also den Gemeinden, hier aktiv zu werden, und setzt auch darauf, dass sich auf Bundesebene etwas ändert. 

Unternehmen Asfam

Anerkennung der Pflegearbeit als Leitmotiv

Die Firma Asfam ist im Herbst 2020 im Kanton Zürich gegründet worden. Heute ist sie auch in den Kantonen Schaffhausen, Aargau und Thurgau tätig. Seit kurzem auch im Wallis, ab nächstem Monat in Neuenburg und seit April im Kanton Freiburg. Ihr Ursprung geht auf einen Bundesgerichtsentscheid zurück. 2006 hat diese Instanz auf eine Klage hin entschieden, dass die Krankenkassen per Gesetz dazu verpflichtet sind, die Kosten für die Grundpflege auch dann zu übernehmen, wenn ein Familienmitglied und nicht eine Fachperson diese Arbeiten übernimmt. Die Krankenkasse forderte aber, dass der pflegende Angehörige für eine Spitex arbeitet. Also hat Hardy Landolt, Sozialversicherungsrechtler an der Uni St. Gallen, der selbst auf Pflege angewiesen ist, ein Konzept entworfen und die Geschäftsidee ins Rollen gebracht. Heute beschäftigt Asfam bereits 215 Familienangehörige und zahlt diesen eine Lohnsumme von rund zwei Millionen Franken, wie Juan Garrote ausführt.

Rund ein Drittel der Kunden seien Familien mit behinderten Kindern, ein zweites Drittel Angehörige, die ältere Menschen pflegen, und das letzte Drittel solche, die die Pflege übernehmen, wenn etwa ein Familienmitglied verunfallt.

«Wir sind zwar eine Firma, aber keine, in der das Gewinnmachen an erster Stelle steht», erklärt er. Es stünden keine Aktionäre dahinter, die eine hohe Dividende forderten. «Hinter der Geschäftsidee steckt viel Idealismus und vor allem der Wille, die Arbeit der pflegenden Angehörigen aufzuwerten», führt er aus. «Ihre Leistung ist in unseren Augen eine richtige Arbeit, die auch richtig entlöhnt werden soll.» im

Zahlen und Fakten

330‘000 Erwerbstätige pflegen nebenbei Angehörige

Wie viele Kinder, Ehepartner, Schwägerinnen und andere Familienmitglieder in der Schweiz genau in der Pflege von Familienangehörigen tätig sind, ist unklar. Schätzungen gehen von einer halben Million Menschen aus. Aus einer Studie des Bundes von 2014 geht hervor, dass allein rund 330‘000 von ihnen das nebenbei tun, also neben ihrem normalen Job. Sie kümmern sich um Alltagsdinge, Finanzen, um den Haushalt, verrichten aber auch viel Pflegearbeit. Sie sorgen damit auch dafür, dass die Betreuten länger zu Hause bleiben können, sodass weniger Kosten für teure Pflegeheimplätze anfallen. Eine Studie von Spitex Schweiz von 2013 hat aufgezeigt, dass diese Familienmitglieder rund 64 Millionen Pflege- und Betreuungsstunden pro Jahr leisten. Würde man diese bezahlen, würde das rund 3,5 Milliarden Franken kosten – und damit das Gesundheitswesen massiv teurer machen. Zum Vergleich: Die Spitexorganisationen hatten im gleichen Jahr rund 1,9 Milliarden Franken Aufwand. im

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