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Der Kassier von Belfaux muss siebeneinhalb Jahre hinter Gitter

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In Belfaux konnte der Gemeindekassier jahrelang unbemerkt Geld abzweigen.
Alain Wicht/a

Knapp sechs Millionen Franken veruntreute der Gemeindekassier von Belfaux. Das Wirtschaftsstrafgericht verurteilt in dafür zu siebeneinhalb Jahren Freiheitsstrafe, übt aber auch deutliche Kritik an der Gemeinde.

«In krasser Weise haben Sie das Vertrauen missbraucht, das man Ihnen als langjährigen Gemeindekassier entgegengebracht hat.» Es waren deutliche Worte, die der Präsident des Wirtschaftsstrafgerichts, Alain Gautschi, an den ehemaligen Gemeindekassier von Belfaux richtete.

Der 53-jährige Freiburger hat in einem Zeitraum von 15 Jahren knapp sechs Millionen Franken Gemeindevermögen abgezweigt und damit seinen luxuriösen Lebensstil finanziert (die FN berichteten). Dafür verurteilt ihn nun das Wirtschaftsstrafgericht zu einer Freiheitsstrafe von siebeneinhalb Jahren. «Das Verhalten des Beschuldigten rechtfertigt eine strenge Strafe», führte Präsident Gautschi in seiner Urteilsbegründung aus. Der 53-Jährige nahm sein Urteil schweigend und ohne eine Miene zu verziehen zur Kenntnis.

Kritik an der Gemeinde

Nicht nur mit dem Beschuldigten, sondern auch mit der Gemeinde Belfaux ging Gautschi indes hart ins Gericht. Die Geldbezüge des Beschuldigten hätten zwangsläufig Fragen aufwerfen sollen, stellte der Präsident fest und blickte dabei Syndique Rose-Marie Probst an, die im Gerichtssaal anwesend war. «Nicht einmal die elementarsten Vorsichtsmassnahmen wurden von den Gemeindepräsidentinnen und -präsidenten, die dem Beschuldigten vorgesetzt waren, beachtet», so Gautschi.

Tatsächlich unterschrieben diese Dutzende von Überweisungsaufträgen, die nach Ansicht des Gerichts in erkennbarer Weise falsch ausgefüllt waren. Auch der Umfang der Überweisungen hätte sie gemäss den Ausführungen von Gautschi alarmieren sollen. So zweigte der Gemeindekassier etwa im Jahr 2017 rund eineinhalb Millionen Franken ab, von denen er behauptete, es seien Kirchensteuern, welche an die Kirchgemeinde zu überweisen seien. Der Betrag überstieg jedoch die in diesem Jahr eingenommenen Kirchensteuern um ein Mehrfaches.

Mit dem erbeuteten Betrag hatte der Beschuldigte Immobilien im In- und Ausland gekauft und sich und seiner Familie sowie verschiedenen Geliebten einen teuren Lebensstil finanziert: Auf der Liste der beschlagnahmten Objekte finden sich neben diversen Immobilien in der Schweiz auch ein Ferienhaus in Spanien sowie Uhren und Taschen von Luxusmarken.

Loch in Gemeindekasse

Mit grosser Spannung dürfte die Syndique von Belfaux den Entscheid darüber erwartet haben, was mit all diesen Vermögenswerten geschieht. Die Handlungen des Beschuldigten hatten ein grosses Loch in die Gemeindekasse gerissen; die Gemeinde musste auf zahlreiche Investitionen verzichten und hofft nun darauf, zumindest einen Teil des Fehlbetrags zurückzuholen.

Weil teilweise auch die Ehefrau oder die Geliebten des Beschuldigten Eigentümerinnen der Vermögenswerte waren, hatten sich diese gegen eine Einziehung gewehrt – erfolglos, wie dem Urteil des Wirtschaftsstrafgerichts zu entnehmen ist: Es ordnet die Verwertung der Gegenstände an und verpflichtet zwei der Frauen sogar zu Ausgleichszahlungen an die Gemeinde Belfaux.

Urteil ist noch nicht rechtskräftig

Obwohl das Urteil des Wirtschaftsstrafgerichts noch nicht rechtskräftig ist und vor Kantonsgericht angefochten werden kann, bleibt der Beschuldigte bis auf Weiteres in Haft. Seit seine Machenschaften im Sommer 2019 per Zufall aufgedeckt wurden, sitzt der 53-Jährige in Untersuchungshaft. Es bestehe das Risiko, dass sich der Beschuldigte bei einer Freilassung ins Ausland absetzen würde, sagte Gerichtspräsident Gautschi und hielt fest: «Es kann zudem nicht ausgeschlossen werden, dass der Beschuldigte Vermögenswerte für einen solchen Fall beiseitegeschafft hat.»

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