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Der Polizist hat in Notwehr geschossen

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Im April 2010 schoss ein Polizist auf ein gestohlenes Auto, das im Autobahntunnel Sévaz mit überhöhter Geschwindigkeit auf ihn zufuhr. Er drückte sieben Mal ab–ein Schuss traf den Beifahrer. Dieser verstarb noch vor Ort. Gestern hat das Freiburger Kantonsgericht den Polizisten freigesprochen: Er habe in Notwehr gehandelt. Hingegen befand das Gericht den Fahrer des gestohlenen Autos für schuldig. Er habe mit seiner Fahrweise und der stark überhöhten Geschwindigkeit das Leben der Polizisten im Tunnel gefährdet. njb

 Bericht Seite 7

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