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Der Staatsrat will keine zusätzlichen Mittel für den Herdenschutz

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Nachdem im vergangenen Jahr ein Wolf im Kanton Freiburg erlegt wurde, erkundigten sich zwei Grossrätinnen nach zusätzlichen Herdenschutzmassnahmen. Der Staatsrat sieht dafür keinen Handlungsbedarf.

Ein Wolf, der im Kantonsgebiet acht Schafe gerissen hatte, wurde im vergangenen Sommer von der Freiburger Wildhut geschossen (die FN berichteten). Die Grossrätinnen Paola Ghielmini Krayenbühl (Grüne, Corpataux) und Sandra Lepori (GLP, Treyvaux) nahmen dies zum Anlass, beim Staatsrat nachzufragen, ob es nicht sinnvoll wäre, mehr Mittel für den Herdenschutz bereitzustellen. Denn es sei doch wenig effizient, wenn Wildhüter während 200 Stunden einem Wolf nachstellen würden, wie dies im August der Fall gewesen war. Diese Zeit und die erforderlichen Mittel könnten beim Herdenschutz effizienter eingesetzt werden, so die Grossrätinnen.

Es scheint uns immer offensichtlicher, dass der Herdenschutz ein grundlegendes Element ist für das Zusammenleben mit dem Wolf.

Paola Ghielmini Krayenbühl und Sandra Lepori
Grossrätinnen

Die Grossrätinnen wollten deshalb vom Staatsrat wissen, ob er vor hat, den Herdenschutz zusätzlich zu stärken, um das Risiko von Wolfsangriffen auf Nutztiere weiter zu reduzieren.

Keine Zunahme an Rissen

In seiner Antwort macht der Staatsrat darauf aufmerksam, dass die Nutztierrisse in der Schweiz in den letzten Jahren nicht zugenommen haben, obwohl die Wolfspopulation im selben Zeitraum grösser geworden ist. Die getroffenen Massnahmen für den Herdenschutz würden also bereits gut funktionieren.

Schweizweit sei die Anzahl der Tiere und der Rudel in den letzten drei Jahren zwar stark angestiegen, die Angriffe auf Nutztiere seien 2023 jedoch rückläufig gewesen, so der Staatsrat. «Im Kanton Freiburg ist die Situation im Vergleich zum Vorjahr mit 13 Schafrissen und einem getöteten Rind im Jahr 2022 gegenüber 11 Schafrissen und einem getöteten Rind im Jahr 2023 stabil». Im vergangenen Jahr sei nur die Anwesenheit von drei Wölfen im Kanton wissenschaftlich belegt worden. «Einer von ihnen wurde im August abgeschossen».

Dass nicht mehr Schäden zu verzeichnen sind, sei auch den bereits getroffenen Herdenschutzmassnahmen zu verdanken.

Viel in den Herdenschutz investiert

Zur Verringerung der Schäden an Nutztieren habe der Bund 2022 zusätzliche 5,7 Millionen Franken zur Verfügung gestellt, um den Herdenschutz zu verstärken. Auch 2023 habe der Bund aus denselben Gründen zusätzlich vier Millionen Franken bereitgestellt, schreibt die Kantonsregierung.

Es ist wichtig, die Anstrengungen im Schutzbereich, wo immer möglich, fortzuführen, um die Wolfsangriffe zu reduzieren.

Staatsrat

Der Staatsrat habe verschiedene Massnahmen getroffen, um den Herdenschutz sicherzustellen – etwa in Form eines Warnsystems: Im Falle eines Angriffs informiert das Umweltamt die Nutztierhalter in einem Umkreis von zehn Kilometern so schnell wie möglich per SMS-Alarm, damit sie die Massnahmen für ihre Herde verstärken können.

Individuelle Massnahmen

Eine ämterübergreifende Arbeitsgruppe informiere zudem regelmässig über Neuigkeiten im Bereich des Herdenschutzes. Die wichtigsten anerkannten Massnahmen seien schon verbreitet eingesetzt worden, nämlich Zäune, das Eintreiben der Tiere in der Nacht und der Einsatz von Herdenschutzhunden. Welche Massnahme für einen einzelnen Betrieb jeweils am geeignetsten sei, müsse man von Fall zu Fall betrachten. 

Für Ganzjahresbetriebe seien Elektrozäune und das nächtliche Einstallen der Tiere Massnahmen, die häufig umsetzbar und wirksam seien. Auf Alpen seien diese Massnahmen aufgrund der Topografie und fehlender Infrastruktur jedoch oft nicht durchführbar. Dort würden Herdenschutzhunde zum Einsatz kommen. Doch auch sie seien jedoch nicht für alle Alpen eine geeignete Lösung. In stark von Touristen frequentierten Regionen bestehe etwa erhöhtes Konfliktpotenzial.

Der Staatsrat ist abschliessend der Ansicht, dass die bisher getroffenen Massnahmen zurzeit ausreichen, um die Nutztiere im Kanton ausreichend zu schützen. Er sehe daher zum jetzigen Zeitpunkt keine zusätzlichen vor. Das Umweltamt stelle jedoch eine ständige Überwachung der gesetzlichen Grundlagen wie etwa neuen Präventions- oder Schutzmassnahmen sicher, indem es kontinuierlich Verbesserungsmöglichkeiten evaluiere.

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