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Der Sturm auf die Dossiers ist ausgeblieben

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Seit 2011 behandelt im Kanton Freiburg eine Beauftragte für Transparenz Gesuche über den Zugang zu Dokumenten öffentlicher Ämter. Die Zahl dieser Gesuche ist seit 2011 zurückgegangen, so die Beauftragte, Annette Zunzer Raemy, an der gestrigen Bilanz-Pressekonferenz der kantonalen Behörde für Öffentlichkeit und Datenschutz.

Trafen 2011 noch 52 Gesuche um Einsicht in Dokumente ein, waren es 2013 noch 37. In 29 Fällen bewilligte die Behörde den Zugang, in einem Fall gab es einen teilweisen Zugang und in sieben Fällen wurde der Zugang zu Dokumenten verweigert. Gemäss Zunzer Raemy hat sich über die drei Jahre der Prozentsatz der bewilligten Zugänge erhöht. Rund die Hälfte der Gesuche reichten Private ein, in elf Fällen waren es Anwälte und nur in einem Fall Journalisten.

Proaktives Informieren

Zurückgegangen sind auch die Fälle, bei denen die Beauftragte für Transparenz für eine Mediation eingesetzt wurde. Allerdings betrafen im Jahr 2011 sieben Mediationen den gleichen Fall, den Bericht Annoni zum Amt für den Arbeitsmarkt.

Annette Zunzer Raemy äusserte an der Pressekonferenz die Hoffnung, dass sich in Zukunft noch mehr Personen um einen Zugang zu Dokumenten bemühen, um dem Transparenzprinzip zur Entfaltung zu verhelfen. Andererseits ist sie sich auch bewusst, dass verschiedene Anfragen, etwa bei Gemeinden, telefonisch beantwortet wurden, ohne in der Statistik aufzutauchen. Sie hat auch festgestellt, dass Behörden proaktiver informieren als früher. Sie meinte auch, dass die eine Mediation 2013 gleich viel Arbeit gebracht habe wie sieben Mediationen zusammen im Jahr zuvor. «Drei Jahre sind nicht aussagekräftig, um den Aufwand abzuschätzen. Auch auf eidgenössischer Ebene gingen am Anfang wenig Anfragen ein, und jetzt hat es sehr viele Schlichtungsverfahren», so Zunzer Raemy.

Im Bereich Datenschutz stellte die Beauftragte Alice Reichmuth Pfammatter einen Anstieg der Gesuche um Videoüberwachung fest; eine Tendenz, die sich 2014 fortsetze. 2012 waren 28 Gesuche eingegangen, 2013 bereits 48, wovon 42 behandelt wurden. 39 wurden genehmigt.

Reichmuth hob die Unterscheidung zwischen einer Videoüberwachung mit und ohne Aufzeichnung hervor. Wenn die Aufnahmen der Kamera aufzeichnet werden, braucht es eine Bewilligung, sonst nur eine Meldung. Wie sie sagte, obliegt die Kontrolle dieser Videokameras, die nur den öffentlichen Raum betreffen, bei den Oberamtmännern. Aber auch sie habe die Möglichkeiten, Kontrollen durchzuführen. Dies sei aber noch nie geschehen.

Insgesamt musste die Datenschutzbeauftragte im letzten Jahr 338 Dossiers bearbeiten, rund 50 mehr als im Vorjahr. Zwei Drittel davon betrafen Auskünfte. Ein vergleichsweise kleiner Anteil sind die 16 Gesuche um Zugang zur Informatikplattform Fri-Pers. Zehn wurden bewilligt, ein Gesuch wurde verweigert, und fünf Dossiers sind noch hängig. uh

«Drei Jahre sind noch

nicht sehr

aussagekräftig.»

Annette Zunzer Raemy

Beauftragte für Transparenz

Datenschutz: Gemeinde ging zu weit

D ie kantonale Behörde für Öffentlichkeit und Datenschutz veröffentlicht in ihrem Tätigkeitsbericht einen Fall, bei dem eine (nicht genannte) Gemeinde mit der Namensnennung eines Bürgers zu weit gegangen war: Die Gemeinde hatte auf ihrer Website einen offenen Brief gegen einen von ihr erlassenen Entscheid mit dem vollen Namen des Beschwerdeführers veröffentlicht. Die Datenschutz-Beauftragte hielt fest, dass Personendaten nur dann bekannt gegeben werden dürfen, wenn es eine gesetzliche Bestimmung vorsieht. In diesem Fall hätte eine konkrete Information über die Beschwerde ohne Namensnennung gereicht, schrieb sie. Der Gemeinderat hätte seine Informationspflicht ohne Namen erfüllen können. In diesem Fall waren gar Persönlichkeitsrechte gefährdet, da die Person durch die Namensnennung hätte unter Druck gesetzt oder Repressalien ausgesetzt werden können. uh

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