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Die Asbestgefahr ist gebannt

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Untertitel: Sanierungsplan für alle betroffenen Objekte

Aus der Antwort des Staatsrates ist zu erfahren, dass das Bundesamt für Umwelt 1985 auf Grund von Daten, die von verschiedenen im Bereich der Isolation tätigen Unternehmen geliefert worden waren, eine Liste der Gebäude aufgestellt hat, deren Isolation Spritzasbest enthält. Jede Sanierung bei SG-Asbest musste von da an der Suva mitgeteilt werden, so dass die Liste regelmässig nachgeführt werden konnte. In diesem Sinne habe das kantonale Arbeitsinspektorat die Liste in Zusammenarbeit mit dem «Interkantonalen Labor für Gesundheit am Arbeitsplatz» in den Jahren 2003 und 2004 wieder auf den neuesten Stand gebracht.

33 Gebäude auf der Liste

Der Antwort an Grossrat Tschopp ist zu entnehmen, dass auf dieser Liste 33 Gebäude im Kanton aufgezählt sind, die Asbest enthalten oder hätten enthalten können. Diese Liste umfasse nur Daten zu SG-Asbest und erhebe keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Von den 33 Gebäuden gebe es heute drei nicht mehr, vier wurden kontrolliert, und es wurde kein Spritzasbest festgestellt; 14 wurden vollständig, elf teilweise oder provisorisch saniert. Ein einziges Gebäude müsse jetzt noch saniert werden, wobei zuerst ein Sanierungsplan aufgestellt und genehmigt werden muss.

Wie der Staatsrat weiter ausführt, sind Informationen über Gebäude, die diesen Baustoff, der mittlerweile seit zehn Jahren verboten ist, enthalten könnten, beim Arbeitsinspektorat (Amt für den Arbeitsmarkt) erhältlich. Hingegen sei es nicht möglich, die Liste der von der Asbestproblematik betroffenen Gebäude zu veröffentlichen, da solche Informationen streng vertraulich seien.

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