Im Biber-Konzept des Kantons ist geregelt, wo Eingriffe bei Biberdämmen zulässig sind.
Mit etwas Verzögerung nahmen die Mitglieder des Grossen Rats Kenntnis des überarbeiteten Konzepts Biber. Dieses wurde im Frühling 2017 aufgrund eines Auftrags von zehn Grossrätinnen und Grossräten angepasst, jedoch die Änderungen nie kommuniziert. Dort steht: Wenn der Biberdamm die öffentliche Sicherheit, landwirtschaftliche Kulturen oder Infrastrukturanlagen gefährdet, sind Eingriffe erlaubt.
Eine Beteiligung zu 50 Prozent an durch Biber verursachte Schäden lehnte der Staatsrat damals jedoch ab. Das könnte sich bald ändern: Eine Anpassung des Bundesgesetzes über die Jagd und den Schutz wild lebender Säugetiere und Vögel ergänzt neu, dass Bund und Kanton gewisse Schäden vergüten, solange Präventionsmassnahmen getroffen wurden.
Viele Biber in Ueberstorf
Bruno Riedo (SVP) begrüsst dies: «Ein Herz für Biber erfordert auch ein Herz für die betroffenen Landwirte und Eigentümer.» Die Gemeinde Ueberstorf sei von der wachsenden Biberpopulation an den Flussläufen stark betroffen. Den Staatsrat bittet er um eine «gerechte und unkomplizierte Entschädigungspraxis für Landeigentümer, Pächter und Gebäudeeigentümer». Grossrätin Eliane Aebischer (SP) erklärt indes: «Wir hoffen, dass alle betroffenen Gemeinden von dem Bericht erfahren.»
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