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Die Fusionsversammlung Grossfreiburg zieht Bilanz

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Die konstituierende Versammlung hat ihren Abschlussbericht veröffentlicht. Darin macht sie verschiedene Gründe fest, warum der Fusion von Grossfreiburg kein Glück beschieden war. 

Die konstituierende Versammlung von Grossfreiburg hat eine detaillierte Bilanz ihrer Tätigkeit – von der Wahl der Mitglieder im Dezember 2017 bis zur letzten Sitzung im November 2021 – gezogen. Der Bericht ist auch eine Suche nach den Gründen, die dazu führten, dass Avry, Corminboeuf, Givisiez, Granges-Paccot, Matran und Villars-sur-Glâne am 26. September 2021 einen Zusammenschluss ablehnten und die drei Gemeinden Belfaux, Freiburg und Marly einen solchen guthiessen.

Versammlung förderte Debatte

In ihrem Bericht hebt die konstituierende Versammlung zunächst die Sinnhaftigkeit des Gremiums hervor. Es wurde vom Grossen Rat ausdrücklich eingeführt, um das Fusionsprojekt von Grossfreiburg zu konzipieren.

Die konstituierende Versammlung ermöglichte es, ein konkretes Projekt weiter voranzubringen als alle vorherigen Initiativen.

Die offene Arbeitsweise der Versammlung sowie ihre Fähigkeit, ihre Vorschläge bekannt zu machen, hätten vor der Konsultativabstimmung am 26. September 2021 eine breite Debatte ausgelöst.

Exekutiven aussen vor

Das gewählte demokratische Organ habe aber auch Nachteile gehabt, wie der Bericht festhält. «Die Gemeinderäte, die normalerweise die Initianten und eigentlichen Träger eines Fusionsprojekts sind, blieben in diesem Fall weitgehend aussen vor.» Ohne ihre Beteiligung fehle einer Fusion aber die Unterstützung von wichtigen Meinungsführern, die nahe bei den Bürgerinnen und Bürgern seien.

Schwierige Definition des Perimeters

Auch die Festlegung des Fusionsperimeters hatte gemäss Analyse der konstituierenden Versammlung einen negativen Einfluss auf die Akzeptanz des Projekts. Im Fall von Grossfreiburg sah das Gesetz vor, dass der Staatsrat den provisorischen Perimeter festlegt.

Dadurch wurde die demokratische Debatte über den Grundsatz einer Fusion in den einzelnen Gemeinden unterdrückt.

Die Wahl der Delegierten im Herbst 2017 sei als administrativer Schritt wahrgenommen worden. Erst mehrere Jahre später, bei der Konsultativabstimmung, habe die Bevölkerung endlich über den Grundsatz abstimmen können. «Dieser Punkt könnte verbessert werden, wenn der Perimeter vor Beginn der Arbeiten in einer Grundsatzabstimmung festgelegt würde.»

Den Dialog fortsetzen

Wie die konstituierende Versammlung in ihrem Bericht weiter schreibt, stellen die starken strukturellen Unterschiede zwischen den Gemeinden die grösste Herausforderung für die Zukunft dar. «Die Kantonshauptstadt und ihre angrenzenden Gemeinden sind alles andere als homogen, weder in Bezug auf das demografische Gewicht noch auf die politische Struktur oder die Sprachpraxis.» Jedes Fusionsprojekt werde also, je nach Standpunkt, «in Bezug» auf die Gemeinde Freiburg oder «nach ihr» aufgebaut. «Auch wenn es denkbar ist, dass ein kleinerer Perimeter die Suche nach Kompromissen fördern könnte, sollten die beteiligten Akteure ermutigt werden, den Dialog mit der Bevölkerung über die Stärken und Schwächen der derzeitigen lokalen Governance fortzusetzen.»

Ausstehende Gesetzesänderungen

Die konstituierende Versammlung von Grossfreiburg stellt in ihrem Abschlussbericht fest, dass für eine künftige Fusion tief greifende Gesetzesreformen nötig sind. So rät sie, das Gesetz über die Gemeinden aus dem Jahr 1980 vollständig zu überarbeiten, um den Gemeindeparlamenten und -versammlungen mehr Befugnisse zu geben und die Schaffung von Bezirken nach dem Zürcher Modell der «Kreise» zu ermöglichen. Weiter müsse auf der Grundlage der Verfassung nun endlich das Sprachengesetz erarbeitet werden, das eine wesentliche Voraussetzung für eine Fusion von Grossfreiburg sei. Zu guter Letzt unterstreicht der Bericht die Notwendigkeit sektorieller Gesetzesreformen in den Bereichen Kulturförderung, Raumplanung und Verkehr, die grössere Zusammenschlüsse ermöglichen würden. rsa

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