Das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) hat keine Beschwerde gegen den Kanton Freiburg in Bezug auf die Ortsplanungsrevision von Kerzers eingereicht. Zwar soll gemäss der Planung viel bestes Landwirtschaftsland zur Arbeitszone werden. Doch weil der Kanton Freiburg das Mindestkontingent an den sogenannten Fruchtfolgeflächen insgesamt nicht einhalte, sei es verfehlt, diese Problematik anlässlich der Ortsplanung einer einzelnen Gemeinde anzugehen, schreibt das ARE. Für das Raumplanungsamt und die Volkswirtschaftsdirektion des Kantons ist die Einzonung wichtig für die wirtschaftliche Entwicklung. emu
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