Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Die Pädagogische Hochschule Freiburg wird mit Gesetz zur geschützten Marke

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

 Mit Inkrafttreten eines Bundesgesetzes 2015 wird für die Anerkennung einer Hochschule eine Akkreditierung beim Bund nötig. Die Voraussetzungen dazu dürfte die Pädagogische Hochschule (PH) Freiburg schon bald erfüllen: Gestern stellte der Staatsrat den Entwurf eines kantonalen Gesetzes vor, welcher den Anforderungen des Bundes Rechnung trägt. Die PH Freiburg führt mit dem Gesetz offiziell neue Strukturen, ein Qualitätsmanagement sowie die institutionelle Zusammenarbeit mit der Universität ein, inklusive den Bereich Forschung. Dabei gewinnt der zweisprachige Status noch mehr an Gewicht. Durch die Akkreditierung beim Bund erhält die PH Freiburg eine eigene Rechtspersönlichkeit. uh

Bericht Seite 3

Meistgelesen

Mehr zum Thema