In Jaun wurden an der Gemeindeversammlung vom letzten November keine politischen Rechte verletzt. Ein Bürger legte Beschwerde ein, weil einige Beteiligte keine Maske trugen, und blitzte damit ab.
Gegen die Entscheide der Gemeindeversammlung in Jaun vom 29. November 2021 wurde von einem Bürger Beschwerde eingelegt, weil einige Bürger und zwei Gemeinderäte während der Versammlung keine Masken getragen hätten. Die Hygienemassnahmen und das Schutzkonzept sahen aber zu diesem Zeitpunkt das Tragen der Maske vor. Jochen Mooser, Amman von Jaun, erklärte nach der Gemeindeversammlung auf Anfrage der FN, dass bei der Eingangskontrolle auf die Maskentragepflicht aufmerksam gemacht wurde. Zudem sei die Sitzbestuhlung nach dem Schutzkonzept eingehalten worden. Der Beschwerdeführer machte geltend, dass er und einige Bürger den Saal verlassen mussten und daher nicht abstimmen konnten – de facto also in ihren politischen Rechten eingeschränkt wurden.
Einzelne Stimme gewichtslos
Wie die Zeitung «La Gruyère» jetzt vermeldet, kommt das Oberamt Greyerz nun zur Ansicht, dass keinem Bürger die politischen Rechte verweigert wurden, und wies die Beschwerde des Bürgers ab. Zur Begründung hielt das Oberamt fest, dass alle Entscheidungen einstimmig gefällt wurden. Bei 29 Stimmberechtigten und Einstimmigkeit wäre eine einzelne Stimme nicht ins Gewicht gefallen. Der Argumentation des Beschwerdeführers, dass auch andere Personen nicht abgestimmt hätten, folgte das Oberamt ebenfalls nicht, da er nicht in der Lage war, deren Identität offenzulegen.
Der Jauner Amman Jochen Mooser zeigte sich gegenüber der «La Gruyère» erleichtert: «Das Verfahren hat uns jetzt neun Monate beschäftigt. Wir hätten die Energie lieber woanders eingesetzt.»
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