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Die Schliessung der Gastronomie ist «der Preis, den es zu zahlen gilt»

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Die Cafés und Restaurants sind geschlossen. Diese Massnahme soll Übertragungen des Coronavirus verhindern.
Corinne Aeberhard/a

Für den Staatsrat sind die Gaststätten «potenziell signifikante Infektionsorte», weil sich dort Personen längere Zeit aufhalten und keine ständige Maskenpflicht möglich ist.

«Verfügt der Staatsrat über aussagekräftige Statistiken, die belegen, dass die Ausbreitung der Pandemie hauptsächlich auf die Gäste der Restaurants zurückzuführen ist?», fragten die Grossräte Gilberte Schär (SVP, Murten) und Roger Schuwey (SVP, Im Fang) in einem parlamentarischen Vorstoss.

In seiner Antwort erläutert der Staatsrat nun, dass er sich bei seinen Entscheidungen auf Indikatoren wie die Infektions- und Hospitalisierungszahlen sowie die Reproduktionszahl stützt. Diese statistischen Daten würden nicht auf einen bestimmten Wirtschaftszweig eingehen. Jedoch wurden die Gaststätten «als potenziell signifikante Infektionsorte identifiziert». Dort könnten die Kontakte – im Gegensatz zu anderen öffentlich zugänglichen Orten – länger dauern. Zudem sei aufgrund der Art der angebotenen Leistungen keine Maskenpflicht möglich, so der Staatsrat. Mit dieser Feststellung sei er nicht allein gewesen. Auch die Entscheide des Bundesrats hätten diese Argumentation unterstützt.

Der Staatsrat anerkennt, dass die Schliessung der Gastronomiebetriebe «sicher als besonders hart empfunden» wurde. «Sie ist jedoch der Preis, den es zu zahlen gilt, damit eine Rückkehr zur Normalität denkbar wird.» Der Bundesrat habe kürzlich festgehalten, dass die Schliessung der Gaststätten in der gesamten Westschweiz insofern Früchte getragen habe, als dass die Infektionszahlen vorübergehend sanken. Durch die Mutation des Virus hätte die Massnahme jedoch bisher nicht ihre volle Wirkung entfalten können.

Unterstützung angepasst

Bezüglich der Frage der Grossräte zu finanziellen Hilfen erinnert der Staatsrat an die Unterstützung, welche auf den Miet-, Pacht-, oder Hypothekarzinsen der betroffenen Gastrounternehmen basierte. Auch seien zehn der zwanzig Lohnprozente, die bei Kurzarbeit nicht ausbezahlt werden, kompensiert worden. Weiter nennt der Staatsrat die Übernahme eines Teils der eingebüssten Umsätze und die Hilfen für Härtefälle. «26 Millionen Franken an Hilfszahlungen und Entschädigungen wurden bereits ausbezahlt oder werden demnächst überwiesen.»

Seine Unterstützung habe er immer wieder an die Einschränkungen angepasst, die dem Gastgewerbe auferlegt wurden. Der Staatsrat «setzte sich für den Erhalt der Arbeitsplätze ein und dafür, dass die geleisteten Finanzhilfen die Wirtschaft stützen und so eine Welle von Entlassungen und Konkursen verhindern. Er wird dies so lange tun, bis der Lockerungsprozess, den der Bundesrat vor kurzem angestossen hat, ganz abgeschlossen ist und die sehnlich erwartete Normalisierung der Situation eintrifft», verspricht die Kantonsregierung.

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