Aufgrund der Covid-19-Pandemie haben Gemeinden im Kanton Bern die Möglichkeit, anstelle von Gemeindeversammlungen Urnenabstimmungen durchzuführen. Damit soll garantiert werden, dass die Gemeinden ihre Budgets für das nächste Jahr und weitere wichtige Geschäfte verabschieden können und handlungsfähig bleiben. Was die Berner dürfen, ist im Kanton Freiburg nicht möglich: Dort fehlt die gesetzliche Grundlage dafür, Budgetversammlungen per Urnengang durchzuführen.
nj
Bericht Seite 13
Kommentar (0)
Schreiben Sie einen Kommentar. Stornieren.
Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht. Die Pflichtfelder sind mit * markiert.