Facebook ist nicht privat. Und darum gibt es für einen Aufruf auf Facebook, Polizisten totzuschlagen, eine Strafe.
«Schlagt die Drecksbullen tot»: Das schrieb ein 41-Jähriger im August 2019 in einem Facebook-Kommentar. Facebook ist aber kein privates Kommunikationsmittel – und so hat die Freiburger Staatsanwaltschaft den Italiener, der im Sensebezirk wohnt, mittels Strafbefehl zu einer bedingten Geldstrafe mit einer zweijährigen Bewährungsfrist verurteilt. Nicht nur wegen «öffentlicher Aufforderung zu Verbrechen oder zur Gewalttätigkeit», sondern auch, weil er seinen Aufenthalt in der Schweiz nicht gemeldet hatte. Zur Geldstrafe von zehn Tagessätzen kommen eine Busse von 200 Franken und Verfahrenskosten von noch einmal knapp 200 Franken. Die Staatsanwaltschaft hat sein Dossier zudem an das Freiburger Amt für Bevölkerung und Migration weitergeleitet.
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