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Eine Liebschaft, die einen alten Mann 15’000 Franken kostete

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Eine 48-jährige Frau ist wegen Betrugs verurteilt worden. Sie hat einem 88-jährigen Mann Zuneigung vorgegaukelt, um an sein Geld zu kommen, und so mindestens 15’000 Franken ergaunert.

Die Freiburger Staatsanwaltschaft hat eine Frau per Strafbefehl zu einer unbedingten Geldstrafe von 2400 Franken verurteilt. Im Herbst 2019 hat ein älterer Mann Bekanntschaft mit der Frau gemacht. Sie gab sich als «Selina» aus, obwohl das nicht ihr richtiger Name ist. Die damals 44-jährige Frau hat die Kontakte zu ihm intensiviert, sodass es zu einer intimen Beziehung kam.

War es noch mehr Geld?

Der 88-Jährige hat ihren Ausführungen geglaubt und ihr in mehreren Phasen insgesamt 15’000 Franken gegeben. Diesen Betrag gab sie zu. Der Betrogene hat in der Untersuchung gar 40’000 Franken Schaden geltend gemacht. Im Strafbefehl heisst es:

Um ihr Ziel zu erreichen, gab sie fälschlicherweise an, dass sie selbst oder eine Freundin in Italien gesundheitliche Probleme habe.

Bei der Anhörung gab sie an, dass sie dem alten Mann den Geldbetrag wieder habe zurückzahlen wollen. Es ist nicht das erste Mal, dass sie diese Masche abgezogen hat. Wie es in der Verurteilung heisst, hat sie zahlreiche Vorstrafen. Zwischen Juni 2013 und Juli 2016 wurde sie sechsmal verurteilt, unter anderem wegen Diebstahls und Wucher. Die Staatsanwaltschaft hielt deshalb fest:

Es kann nur eine ungünstige Prognose für ihr zukünftiges Verhalten gestellt werden, was die Gewährung von Bewährung ausschliesst.

Eine unbedingte Strafe scheine somit gerechtfertigt sein, um die Frau von anderen Verbrechen oder Vergehen abzuhalten. Angesichts der schlechten finanziellen Lage der Frau hat die Staatsanwaltschaft den Ansatz für die Geldstrafe auf das Minimum von 30 Franken angesetzt und sie zu 80 Tagessätzen, also 2400 Franken verurteilt. Sie muss zudem einen Teil der Verfahrenskosten bezahlen, sodass sich die Rechnung total auf 5684 Franken beläuft. Die restlichen Verfahrenskosten gehen zulasten des Staates, weil das Verfahren in weiteren Anklagepunkten – wegen unrechtmässiger Aneignung und Diebstahl – eingestellt wurde.

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