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Eine Näherin wird zur Heiligen

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Sie selbst wollte nie im Zentrum stehen. Vielmehr verwies Marguerite Bays immer auf Gott, auf dessen Barmherzigkeit und die Bedeutung des Gebets und der Feier des Gottesdienstes für den Glauben und das Heil der Menschen. Marguerite Bays lebte von 1815 bis 1879. Am 29. Oktober 1995 wurde sie zusammen mit zwei Schweizer Ordensschwestern – Maria Theresia Scherrer und Maria Bernarda Bütler – durch Papst Johannes Paul II. seliggesprochen. Mit ihrer Heiligsprechung werden nun Leben und Wirken einer Christin im Laienstand herausgestellt, die sich voll und ganz am Glauben an Gott und am Wirken der Kirche orientierte. «Ja, unsere Selige ist sehr wohl ein Schatz, ein Kleinod, eine Perle – sie hat ihren Glauben gelebt», schrieb Pierre Mamie im Geleitwort einer Biografie über Marguerite Bays. Der 2008 verstorbene frühere Bischof von Lausanne, Genf und Freiburg hatte Papst Johannes Paul II. die Seligsprechung der Freiburgerin ans Herz gelegt. Als Festtag für Marguerite Bays ist der 27. Juni vorgesehen.

Zusammen mit der Glanebezirklerin werden am Sonntag durch Papst Franziskus drei Ordensschwestern und ein zum Katholizismus konvertierter Theologe heiliggesprochen: Schwester Josephine Vannini, Schwester Irma Dulce, Schwester Marie Thérèse Chiramel Mankidyan sowie Kardinal John Henry Newman. Jose­phine Vannini (1859–1911) war eine italienische Nonne. Sie war, gemeinsam mit dem seligen Luigi Tezza, Mitbegründerin der Gemeinschaft der Töchter von Saint Camille. Sie führte die Gemeinde, ohne sich selbst zu schonen, und gilt als ein Beispiel für ein heiliges und hingebungsvolles Leben zugunsten der Kranken.

Maria Rita Lopes Pontes (1914–1992), bekannt als Irma Dulce, war eine brasilianische Nonne aus der Gemeinde der Missionsschwestern der Unbefleckten Empfängnis der Mutter Gottes. Bekannt für ihre vielen Werke zugunsten Bedürftiger, gilt sie als Ikone der Nächstenliebe. In Salvador de Bahia wurde sie als «guter Engel von Bahia« bezeichnet.

Marie Thérèse Chiramel Mankidyan (1876–1926), eine indische Nonne, war Gründerin der Schwestern der Heiligen Familie von Thrissur. Ihr ganzes Leben lang widmete sie sich den Bedürftigen aller Kasten und Religionen. Gleichzeitig führte sie ein intensives mystisches Leben.

John Henry Newman (1801–1890) war ein britischer Geistlicher, Philosoph, anglikanischer Theologe und Schriftsteller. 1845 konvertierte er zum Katholizismus, 1879 wurde er Kardinal. Er gilt als Meister der englischen Spiritualität. Tausende von Lutheranern sollen nach seinem Beispiel zur katholischen Kirche übergetreten sein, was in den Seligsprechungsprozess einbezogen wurde.

kath.ch

«Ja, unsere Selige ist sehr wohl ein Schatz, ein Kleinod, eine Perle – sie hat ihren Glauben gelebt.»

Pierre Mamie

ehemaliger Freiburger Bischof

Verfahren

Wie geht eine Heiligsprechung vor sich?

Die Heiligsprechung in der römisch-katholischen Kirche erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. Zuerst kommt es zur sogenannten Seligsprechung, die eine lokale Verehrung der Personen erlaubt. Bei einer Seligsprechung stellt die katholische Kirche durch Urteil des Papsts fest, dass ein verstorbener Mensch vorbildlich aus dem Glauben gelebt hat und Christus in besonderer Weise nachgefolgt ist. Daraus ergibt sich die offizielle Empfehlung, diese Person als Vorbild und Fürsprecher bei Gott anzunehmen. Selige werden im Gegensatz zu Heiligen nur regional verehrt. Auf die Seligsprechung kann aber eine Heiligsprechung und damit die weltweite Verehrung der betreffenden Person folgen.

Der Seligsprechung geht ein kirchliches Untersuchungsverfahren voraus. Dazu muss das jeweilige Heimatbistum Informationen über Leben und Sterben der Person sammeln und ein Wunder oder den Märtyrertod sowie Tugendhaftigkeit und den «Ruf der Heiligkeit» nachweisen. Nach Abschluss des Verfahrens werden die Akten der vatikanischen Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse zugeleitet. Sie prüft die Echtheit der Dokumente und Zeugenaussagen und holt gegebenenfalls Gutachten über Wunder ein.

Die Heiligsprechung ist in der katholischen Kirche eine feierliche Erklärung des Papstes über das vorbildlich christliche Leben eines Menschen und über dessen endgültige Aufnahme bei Gott. Nach dieser Kanonisation – die Aufnahme in das Verzeichnis der Heiligen –, die im Rahmen eines Festgottesdienstes vollzogen wird, darf die betreffende Person weltweit verehrt werden. Die Heiligsprechung setzt eine Seligsprechung voraus.

Über mehrere Instanzen

Der Heiligsprechung geht ein kirchlicher Prozess über mehrere Instanzen voraus, dessen Grundzüge auf das 18. Jahrhundert zurückgehen. Dabei muss nachgewiesen werden, dass auf Fürsprache des Gestorbenen ein wissenschaftlich unerklärliches Wunder geschehen ist. Bei Märtyrern, die wegen «Hass auf den Glauben» ermordet wurden, wird auf einen gesonderten Nachweis eines nach dem Tod gewirkten Wunders verzichtet. Dem Papst steht es frei, Persönlichkeiten unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne Nachweis eines Wunders heiligzusprechen. In den Anfängen der Kirche wurden die Heiligen ohne förmlichen Prozess anerkannt. Weil es dabei zu Übertreibungen und Parteilichkeiten kam, zog der Papst den Vorgang an sich. Der erste von einem Papst Heiliggesprochene war Bischof Ulrich von Augsburg im Jahr 993. Das offizielle Gesamtverzeichnis der Seligen und Heiligen der katholischen Weltkirche von 2004 («Martyrologium romanum») nennt mehr als 6650 namentlich bekannte Selige und Heilige sowie 7400 weitere bei Christenverfolgungen getötete Märtyrer.

Mit der Heiligsprechung wird eine Person in den Kanon – das Verzeichnis – der in der katholischen Kirche verehrungswürdigen Personen aufgenommen. Die Heiligsprechung wird auch «Erhebung zur Ehre der Altäre» genannt.

Aus theologischer Sicht meint die Heiligsprechung, dass nichts gegen die Annahme spricht, dass die Seele dieses Menschen bereits in der Gemeinschaft mit Gott und den Heiligen ist. Damit brauchen Gläubige nicht mehr für das Seelenheil dieser Person zu beten, sondern können mit dieser oder auch zu dieser beten. Dies erfolgt insbesondere im Gottesdienst zu Ehren des oder der Heiligen an seinem liturgischen Festtag sowie bei der Allerheiligenliturgie.

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