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Einzelwolf im Wallis nach Nutztierrissen abgeschossen

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In der Region Nufenen haben Walliser Wildhüter am Mittwoch einen Wolf erlegt. Der Abschuss des Tiers war Anfang Monat vom Kanton bewilligt worden und erfolgte innerhalb des bewilligten Bereichs.

Es handelte sich dabei um einen einzelnen Wolf und nicht ein Rudelmitglied, wie der Kanton Wallis am Mittwoch weiter mitteilte. Bereits vor der Sömmerungssaison waren im Goms VS bei zwei verschiedenen Angriffen insgesamt sieben Nutztiere in einer geschützten Situation gerissen worden.

Somit waren gemäss dem revidierten Jagdgesetz die Voraussetzungen für die Anordnung eines Abschusses gegeben. Das Jagdgesetz erlaubt den Abschuss eines Einzelwolfs, wenn dieser innerhalb von vier Monaten mindestens sechs statt wie vorher zehn Schafe oder Ziegen getötet hat.

Gemäss dem Konzept Wolf Schweiz wurde das erlegte Tier zur Diagnose und Identifizierung an das Institut für Fisch- und Wildtiergesundheit der Universität Bern transportiert.

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