Das Bundesgericht hat die Steueramnestie im Tessin aufgehoben: Die vereinfachte Legalisierung von Schwarzgeld verletze die Verfassungsprinzipien der Rechts- und Steuergleichheit, heisst es im kürzlich publizierten Urteil. «Das wird Konsequenzen für andere Kantone haben», ist Steuerrechtsexperte Marco Bernasconi überzeugt. So auch für Freiburg. Erst letzte Woche hatte Finanzdirektor Georges Godel einen Vorentwurf für eine Steueramnestie präsentiert. Er sorgt sich aber nicht: «Im Gegensatz zum Tessin machen wir mit unserer Amnestie keine Steuergeschenke.» mir/sda
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