Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Entscheid des Bundesgerichts stellt Freiburger Steueramnestie infrage

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

 Das Bundesgericht hat die Steueramnestie im Tessin aufgehoben: Die vereinfachte Legalisierung von Schwarzgeld verletze die Verfassungsprinzipien der Rechts- und Steuergleichheit, heisst es im kürzlich publizierten Urteil. «Das wird Konsequenzen für andere Kantone haben», ist Steuerrechtsexperte Marco Bernasconi überzeugt. So auch für Freiburg. Erst letzte Woche hatte Finanzdirektor Georges Godel einen Vorentwurf für eine Steueramnestie präsentiert. Er sorgt sich aber nicht: «Im Gegensatz zum Tessin machen wir mit unserer Amnestie keine Steuergeschenke.» mir/sda

 Bericht Seite 3

Meistgelesen

Mehr zum Thema