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Er baute im grossen Stil Hanf an – schon wieder

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Vor dem Strafgericht Sense musste sich am Donnerstag ein 68-jähriger Mann verantworten. Er war wegen wiederholten Anbaus von Hanf bereits mehrfach verurteilt worden. Ihm droht eine Freiheitsstrafe von 36 Monaten.

Nicht zum ersten Mal nahm am Donnerstagnachmittag ein Mann aus dem Sensebezirk auf der Strafbank des Bezirksgerichts Tafers Platz. Er war bereits früher wegen Verstosses gegen das Betäubungsmittelgesetz verurteilt worden (siehe Kasten). Auch dieses Mal droht ihm eine Haftstrafe. Das Urteil steht noch aus.

Zu Hause und in Mieträumen

Sein Vorgehen hat der Mann seit der letzten Verurteilung nur geringfügig geändert. Er hat in grossem Mass Hanf angebaut, für einmal allerdings nicht nur bei sich zu Hause, sondern auch in einer Gewerbeliegenschaft, die er im Nachbardorf mietete. Offenbar hat er jeweils auf seinem Hof Hanfstecklinge gezogen und die Pflanzen in den gemieteten Räumlichkeiten bis zur Ernte gehalten.
Dort fand die Polizei im Februar 2020 die Früchte seiner Gärtnerkunst. Er hat zwischen Herbst 2019 und der Intervention der Polizei mehrere Ernten von THC-reichem Hanf zu je etwa 2500 Pflanzen erzielt. Bereits warteten rund 4200 Stecklinge darauf, künftig geerntet zu werden.

Gut organisiert

Wie es in der Anklageschrift heisst, dienten mehrere Räume zur Hanfproduktion. In einer Halle fanden die Beamten 1250 Pflanzen in der Aufzucht, in einer anderen mit Platz für 2500 Pflanzen war gerade geerntet worden, nur Töpfe und Pflanzenreste waren noch da. In der Anklageschrift heisst es weiter: 

Die Anlagen sind professionell betrieben worden.

So waren zum Beispiel Kohlefilter installiert, die den Geruch absorbierten.

In den alten Produktionsräumen

Auf dem Gelände seines Hofs fand die Polizei vier Räume mit Indoorhanfanlagen. Drei waren noch in Betrieb: Im Schopf befanden sich neun Mutterpflanzen mit einem THC-Gehalt von 2,1 Prozent sowie 2849 Stecklinge. Auch von den 815 Stecklingen im ersten Keller und den 560 Pflanzen im zweiten Keller liessen die Behörden einige analysieren. Der THC-Gehalt betrug bis zu 2,4 Prozent. In der Anklageschrift heisst es:

Die Kellerräume waren hinter einem bereits aus früheren Fällen bekannten drehbaren Gestell verborgen.

Weiter hat der Angeklagte einen anderen Hanfbauer fachlich beraten, der in Cheseaux-sur-Lausanne Hanfanlagen betrieben hat. Er habe sich bei dieser Anlage um die Erzeugung, die Pflege, die Aufzucht und die Ernte der Pflanzen gekümmert.

Keine Fragen offen

Die Verhandlung am Strafgericht Sense dauerte nicht lange. Der Angeklagte hatte in der Untersuchung alle ihm zur Last gelegten Taten gestanden, und der Sachverhalt liess keine Fragen offen. Deshalb haben sich die Vertreter der Anklage und die Verteidigung auf ein abgekürztes Verfahren geeinigt. Dieses beinhaltet einen Antrag ans Gericht, wie die Strafe ausfallen soll.

Die beiden Parteien haben Gerichtspräsident Peter Rentsch folgende Sanktion zur Beurteilung vorgelegt: Der Hanfproduzent soll zu einer Freiheitsstrafe von 36 Monaten und einer Busse von 400 Franken verurteilt werden. 18 Monate davon muss der Mann im Gefängnis absitzen. Die anderen 18 Monate werden bedingt ausgesprochen, und zwar mit einer Probezeit von fünf Jahren. Ausserdem muss er die Kosten des Verfahrens tragen.

Das Strafgericht Sense wird nun über diesen Antrag beraten und das Urteil in den nächsten Tagen bekannt geben.

Zahlen und Fakten

Es ist nicht die erste Verurteilung

Das Strafgericht Sense hatte gegen den jetzt erneut angeklagten Mann bereits früher Strafen ausgesprochen, zuletzt im April 2019 (die FN berichteten). Damals hat er zusammen mit seinem Mieter auf seinem Hof grosse Mengen Hanf angebaut. Der Mieter erhielt eine bedingte Freiheitsstrafe von zwölf Monaten. Der Vermieter wurde strenger bestraft, nämlich mit einer unbedingten Freiheitsstrafe von 14 Monaten. Das Urteil fiel damals auch deshalb härter aus, weil er bereits Vorstrafen hatte: Schon 2014 war er zu einer bedingten Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt worden. im

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