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Er schoss ohne Jagdpatent mit der Waffe seines Vaters

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Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Ein Mann hat im September 2020 ohne Jagdpatent eine Gämse erlegt. Seine Begleiter – zwei Jäger – wurden ebenso gebüsst wie der Schütze.

Vor gut einem Jahr waren drei Männer im Gebiet Maischüpfen in der Gemeinde Jaun unterwegs: Vater und Sohn sowie ein Kollege des Vaters. Sie jagten eine Gämse. Der 58-jährige Vater lieh seinem 27-jährigen Sohn seine Waffe, und dieser erlegte eine Gämse, indem er drei Mal auf sie schoss. Der Begleiter stand neben dem Schützen und sagte ihm, auf welches Tier er schiessen solle.

Das Problem: Der 27-Jährige besass kein Jagdpatent. Zudem war dem Begleiter ein eineinhalbjähriges Jungtier zugelost worden, doch erlegten sie eine fünfeinhalbjährige Geiss.

Bedingte Geldstrafe 

Die Freiburger Staatsanwaltschaft hat die drei Männer mittels Strafbefehl verurteilt. Der Schütze ohne Patent wird zu einer bedingten Geldstrafe von 15 Tagessätzen verurteilt; die Probezeit läuft über zwei Jahre. Er muss eine Busse von 500 Franken sowie Verfahrenskosten von knapp 200 Franken bezahlen.

Der Dritte geht vor Gericht

Der Vater wurde zu einer Busse von 200 Franken verurteilt, dazu kommen Verfahrenskosten von knapp 200 Franken. Der Dritte im Bunde hat den Strafbefehl nicht akzeptiert; er zog den Fall vor ein Gericht. Noch hat der Prozess nicht stattgefunden.

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