Der Paraplegiker-Arzt Guido Zäch ist auch in zweiter Instanz schuldig gesprochen worden. Das Basler Appellationsgericht hat ihn am Montag wegen mehrfacher Veruntreuung zu 16 Monaten Gefängnis bedingt verurteilt. Das Appellationsgericht blieb damit unter dem Strafmass des Basler Strafgerichts. Dieses hatte Zäch im Juli 2003 zu zwei Jahren Gefängnis unbedingt verurteilt, allerdings lediglich wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung und nicht wegen Veruntreuung.
Der 70-jährige Zäch bezeichnete das Urteil nach der Verhandlung vor den Medien als nicht annehmbar und sprach von einem Fehlurteil: «Das Gericht war stärker als das Recht.» Er habe nie bewusst oder vorsätzlich jemanden geschädigt, beteuerte er.