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Fahrzeuge von Gemeinden werden weiterhin besteuert

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Fahrzeuge von Gemeinden sind auch in Zukunft steuerpflichtig.
Charles Ellena/a

Kantonale Fahrzeuge, die für öffentliche Aufgaben eingesetzt werden, sind von der Fahrzeugsteuer befreit. Dies gilt aber weiterhin nicht für Kommunalfahrzeuge. Der Grosse Rat kippte am Donnerstag einen entsprechenden Entscheid vom Vortag.

Das total revidierte Gesetz über die Besteuerung von Motorfahrzeugen war am Mittwoch vom Grossen Rat gut aufgenommen worden. Er hatte da nur einem Änderungsantrag stattgegeben, nämlich dass auch kommunale Fahrzeuge, die öffentliche Aufgaben erfüllen, von der Besteuerung ausgenommen sind. Der Freiburger Syndic Thierry Steiert (SP) war mit einem entsprechenden Antrag erfolgreich.

Einen Tag später, bei der zweiten Lesung des Gesetzes, vollzog das Parlament aber einen Meinungsumschwung und strich die Ausnahmeregelung für Gemeindefahrzeuge wieder aus dem Gesetz. Der Entscheid fiel mit 54 Nein gegen 49 Ja relativ knapp aus.

Städte begehrten auf

Als Thierry Steiert am Mittwoch seinen Antrag einreichte, überraschte er damit die Ratsmitglieder. Eine Steuerbefreiung für Gemeindefahrzeuge war auch während sechs Kommissionssitzungen nie ein Thema gewesen. Entsprechend konnte Kommissionssprecher Hubert Dafflon (CVP, Grolley) den Antrag Steierts auch am Donnerstag nicht unterstützen. Steiert hatte sich über Nacht noch kundig gemacht und mindestens acht Kantone gefunden, welche Gemeindefahrzeuge ebenfalls nicht besteuern.

«Da gibt es wohl ebenso viele Kantone, welche sie besteuern», entgegnete Dafflon. Während Feuerwehrfahrzeuge im Gesetz explizit steuerbefreit sind, gilt dies auf Gemeindeebene nicht, beispielsweise für Kehrichtabfuhr, Schneeräumung, Strassenunterhalt oder Forstdienst. «Es ist nicht einzusehen, warum ein kantonales Fahrzeug für den Strassenunterhalt nicht besteuert wird, ein kommunales für den Unterhalt von Gemeindestrassen hingegen schon», so Steiert. Der Freiburger Syndic sagte, dass für die Stadt Freiburg 113 Fahrzeuge für öffentliche Aufgaben im Einsatz seien.

Die Syndique von Villars-sur-Glâne, Erika Schnyder (SP), sagte, dass es in ihrer Gemeinde 80 Fahrzeuge seien. Sie unterstützte die Lösung explizit für Fahrzeuge, die auf die Gemeinde eingelöst sind. Private, die im Auftrag von Gemeinden Arbeiten durchführen, könnten die Steuern verrechnen. Und Jacques Morant (FDP), Syndic von Bulle, sagte zur Ungleichbehandlung von kantonalen und kommunalen Fahrzeugen: «Alle oder keine.»

Ein Türöffner

Markus Julmy (CVP, Schmitten), hingegen mahnte: «Eine Ausnahme für Gemeindefahrzeuge könnte ein Türöffner sein für neue Begehrlichkeiten.» Er gab zu bedenken, dass mit einer Ausnahme für Gemeindefahrzeuge die Steuerneutralität nicht mehr gewährleistet wäre, welche das revidierte Gesetz anstrebe. Er fragte sich auch, wie die Gemeinden mit den Fahrzeugen eines Ammanns mit einem professionellen Pensum oder eines Bauverwalters verfahren würden, da diese ihr Auto ja auch für öffentliche Aufgaben nützen.

Staatsrat Maurice Ropraz (FDP) machte sich gegen eine Ausnahme für Gemeinden stark. Er meinte, die Chancengleichheit unter Gemeinden wäre nicht mehr gewährleistet. So könnten nur grössere Gemeinden mit mehreren Fahrzeugen von einer Steuerbefreiung profitieren, während kleinere Gemeinden ohne Fahrzeuge stattdessen einen kleineren Anteil aus der Motorfahrzeugsteuer erhielten. Damit vermochte er eine knappe Mehrheit im Rat zu überzeugen.

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